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17.12.2020

3. Nachtrag zur Satzung der Stadt Hann. Münden über die Erlaubnisse für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung)

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 10.12.2020 den 3. Nachtrag zur Sondernutzungssatzung vom 09.03.2006 beschlossen. Dieser Nachtrag tritt am 18.12.2020 in Kraft.

Bereitgestellt im Internet und damit bekannt gemacht am 17.12.2020.

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