Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) in der Stadt Hann. Münden
Der Rat der Stadt Hann. Münden hat am 12.12.2013 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) in der Stadt Hann. Münden beschlossen. Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Bereitgestellt im Internet und damit bekannt gemacht am 19.12.2013.