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19.12.2013

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hann. Münden außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat am 12.12.2013 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hann. Münden außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben beschlossen. Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.

Bereitgestellt im Internet und damit bekannt gemacht am 19.12.2013.

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