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24.09.2020

Tourismusbeitragssatzung

Die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Hann. Münden vom 20. Juni 2017 sowie die 1. Nachtragssatzung vom 05. Dezember 2019 wurden vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht mit Normenkontroll-Urteil vom 18. Juni 2020, Aktenzeichen 9 KN 90/18, für unwirksam erklärt. Das Urteil ist mit Ablauf des 21. September 2020 rechtskräftig.

Bereitgestellt im Internet und damit bekannt gemacht am 24.09.2020.

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