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27.11.2020

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 071 "Ergänzungsstandort Blume" 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2000 "Sondergebiet Ergänzungsstandort Blume" - Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“ am Kreuzungsbereich des Steinweges (B 80) und der Dammstraße ist die Verlagerung des bestehenden Lebensmittelmarktes an der Göttinger Straße beabsichtigt. Hierzu sollen die heutigen baulichen Anlagen eines Autohauses, einer Vergnügungsstätte (Spielhalle) und einer Druckerei beseitigt und die Grundstücke überplant werden.

Zur Umsetzung der Ziele einer Ordnung und Stärkung der Einzelhandelsstruktur soll als Voraussetzung zur geplanten Umsiedlung des Lebensmitteldiscounters mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2000 der Stadt Hann. Münden die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 071 als Sonderbaufläche „großflächiger Handel“ geändert werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 071 "Ergänzungsstandort Blume"  5. Änderung des Flächennutzungsplans 2000 "Sondergebiet Ergänzungsstandort Blume" - Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB © 2020 - Auszug aus den Geodaten des LGLN, www.lgln.de
Lapeplan: Geltungsbereiche des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 071 sowie der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes © 2020 - Auszug aus den Geodaten des LGLN, www.lgln.de

Die Geltungsbereiche des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 071 sowie der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sind übereinstimmend und befinden sich südlich der Straße „Hinter der Blume“ und schließen das östliche Endstück des Steinweges, der seit Realisierung und Ausbau der B 80 nur noch eine Anliegerfunktion hat, mit ein.

Somit werden die Geltungsbereiche des Bebauungsplans und der 5. Änderung des (FNP) im Norden durch die Straße „Hinter der Blume“ mit angrenzender Wohnbebauung, im Osten durch die „Dammstraße“, im Süden durch die ausgebaute „B 80“ und im Westen durch eine Gewerbefläche (Logo Getränkemarkt) und das Wohnhaus im Steinweg 67 begrenzt.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“ und die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 „Sondergebiet Ergänzungsstandort Blume“ gefasst. Die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB fand im Zeitraum vom 20.07.2020 bis einschließlich 21.08.2020 statt.

Auf Grundlage der Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 Abs. 1 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 1 BauGB) hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann Münden am 18.11.2020 beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“ in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 071 „Göttinger Str.“ überzuleiten, die Entwürfe des Bebauungsplanes und die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 „Sondergebiet Ergänzungsstandort Blume“ im Entwurf auszuarbeiten und gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Entwürfe des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“ mit örtlicher Bauvorschrift und Begründung und der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 „Sondergebiet Ergänzungsstandort Blume“ sowie bereits vorliegenden Stellungnahmen und Gutachten in der Zeit

vom 07.12.2020 bis 15.01.2021

auf der Seite Rathaus & Politik / Bauen & Wohnen / Bauleitplanung / Aktuelle Bauleitplanverfahren zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209 (Fachdienst Stadtplanung) nach telefonischer Terminvergabe unter 05541 75-228 eingesehen werden.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist die Abwägung der nach §§ 3(1) und 4(1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen. Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs.1 BauGB wurden nicht eingebracht. Als relevante Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs.1 BauGB liegen Stellungnahmen der IHK und dem LK Göttingen zum Thema Regionalplanung – Einzelhandel vor sowie umweltrelevante Stellungnahmen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zum Umgang mit Ausgleichsmaßnahmen des planfestgestellten Teilabschnitts B 80; der Naturschutzbehörden des Landkreises Göttingen zum Thema Ausgleichspflanzung (Eschentriebsterben), Bodenschutz und Altlastenverordnung sowie der Wasserwirtschaft zur Thematik Überschwemmungsgebiete vor.

Bestandteil der Unterlagen sind auch folgende umweltbezogene Informationen:

  • Artenschutzrechtliche Vorprüfung mit Informationen zu den Auswirkungen auf europäisch geschützte Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und europäische Vogelarten sowie deren Lebensräume (GOEP LA Ltd, Mai 2020)
  • Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter (Mensch/Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter), auf Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Natura 2000 Gebiete sowie andere Schutzkategorien, zur Vermeidung von Emissionen, zum Wasser-, Abfall und Immissionsschutzrecht, zur Luftqualität, zur Eingriffsregelung sowie erforderlichen Kompensationsbedarfen und –maßnahmen (GOEP LA Ltd, Mai 2020)
  • Lärmschutzgutachten mit Informationen zu den prognostizierten Schallemissionen Verkehrs- und Gewerbelärm) sowie Maßnahmen zur Lärmminderung (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Juni 2020)
  • Verkehrsuntersuchung zur geplanten Einzelhandelsnutzung mit Informationen zur Verkehrsentwicklung, Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität (Zacharias Verkehrsplanung, Juni 2020)
  • Verträglichkeitsgutachten zur geplanten Verlagerung und Erweiterung des Lebensmittelmarktes (CIMA, September 2019 sowie Ergänzung April 2020)

Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Darüber hinaus besteht im Fachdienst Stadtplanung die Möglichkeit sich unabhängig von der oben genannten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

gez.

Harald Wegener
Der Bürgermeister
Hann. Münden, den 19.11.2020

Bereitgestellt im Internet am 27.11.2020.

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