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12.05.2021

Anmeldung der Schulanfänger 2022

Wegen aktueller Zutrittsbeschränkungen während des laufenden Schulbetriebes erfolgt die Anmeldung in den Grundschulen ohne persönlichen Besuch.

Auf Grund der derzeit besonderen Lage ist kein persönlicher Besuch in der Grundschule zur Schulanmeldung erforderlich. Die Erziehungsberechtigen werden gebeten, dies zu beachten, da auf Grund der aktuellen Corona Situation aktuell Zutrittsbeschränkungen für Besucher während des Schulbetriebes bestehen.

Die Anmeldeformulare wurden den Erziehungsberechtigten postalisch oder auf anderem geeigneten Weg zur Verfügung gestellt. Die zur Schulanmeldung erforderlichen Unterlagen wie die Geburtsurkunde, Impfausweise oder sonstige Ausweisdokumente können im Original bis zum Ende des kommenden Schuljahres im Juli 2022 nachgereicht werden.

Für Rückfragen zu den Schulanmeldungen stehen den Erziehungsberechtigten die Grund-schulen zu telefonischen Sprechzeiten zur Verfügung.

Sie erreichen die Grundschulen telefonisch wie folgt:

Grundschule Hermannshagen unter Telefon 72420
montags, dienstags und donnerstags von 7.30 bis 12.30 Uhr,
Grundschule am Wall unter Telefon 72496
montags bis freitags von 8 bis 10 Uhr,
Grundschule Neumünden unter Telefon 73358
mittwochs von 9 bis 11 Uhr,
Grundschule Königshof unter Telefon 31221
montags bis freitags von 7.30 bis 13 Uhr,
Grundschule Gimte unter Telefon 72430
dienstags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr,
Grundschule Hedemünden unter Telefon 05545 424
montags, dienstags und donnerstags von 7.45 – 12 Uhr,
Grundschule Hemeln unter Telefon 05544 1800
freitags von 8 bis 12 Uhr.

Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2022 das 6. Lebensjahr vollendet haben bzw. vollenden (geboren bis einschl. 01.10.2016) und bisher noch nicht eingeschult sind. Diese werden gem. § 64 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.02.2018 (Nds. GVBl. S. 16), zum Beginn des Schuljahres 2022/2023 schulpflichtig.
Die Pflicht zur Anmeldung erstreckt sich auf alle Kinder dieser Altersgruppe, unabhängig von ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung.

Neu geregelt wurde gem. § 64 Abs. 1 Satz 2 NSchG, dass Erziehungsberechtigte von Kin-dern, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 01.07. und dem 30.09. vollenden, den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben können; die Erklärung ist grundsätzlich bis zum 01. Mai des Einschulungsjahres gegenüber der Schule abzugeben.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

Den einzelnen Grundschulen sind folgende Einzugsbereiche als Schulbezirke zugeteilt:

Schulbezirk I
Grundschule Hermannshagen, Hermannshäger Str. 17, 34346 Hann. Münden
Der Schulbezirk I besteht aus dem Stadtteil Hermannshagen, dem östlich der Linie ehemaliger Nordbahnhof/Blümer Hang/Kalandstraße/Breite Gasse gelegenen Wohngebiet (einschl. der genannten Straßen) bis an den Stadtteil Hermannshagen sowie der Ortschaft Wiershausen.

Schulbezirk II
Grundschule am Wall, Parkstr. 8, 34346 Hann. Münden
Der Schulbezirk II besteht aus dem Innenstadtbereich, begrenzt durch die Bahnlinie Kassel - Göttingen, dem Stadtteil Altmünden, dem westlich der Linie ehemaliger Nordbahnhof/Blümer Hang/Kalandstraße/Breite Gasse gelegenen Wohngebiet (ausschließlich der genannten Straßen), begrenzt durch die Weserbrücke, und der Straße Im Schulzenrode.

Schulbezirk III
Brüder-Grimm-Schule (Grundschule in Neumünden), Bürgermeister-Mecke-Str. 15, 34346 Hann.Münden
Der Schulbezirk III besteht aus dem Stadtteil Neumünden und der Ortschaft Bonaforth.

Schulbezirk IV
Grundschule Königshof, Unterm Königshof 34, 34346 Hann. Münden
Der Schulbezirk IV besteht aus dem Wohngebiet oberhalb der Bahnlinie Kassel - Göttingen, ausgenommen der Straße Im Schulzenrode.

Schulbezirk V
Grundschule Gimte, Schulstr. 50, 34346 Hann. Münden
Der Schulbezirk V besteht aus der Ortschaft Gimte und dem unmittelbar angrenzenden In-nenstadtbereich bis zur Weserbrücke sowie den Ortschaften Mielenhausen und Volkmarshausen.

Schulbezirk VI
Grundschule Hedemünden, Pfuhlweg 7, 34346 Hann. Münden
Der Schulbezirk VI besteht aus den Ortschaften Hedemünden, Laubach, Lippoldshausen und Oberode.

Schulbezirk VII
Grundschule Hemeln, Über dem Anger 7, 34346 Hann. Münden
Der Schulbezirk VII besteht aus der Ortschaft Hemeln einschl. Glashütte und Bursfelde.

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich nur an der Schule, in deren Einzugsbereich das einzuschulende Kind wohnt.

Neben den schulpflichtigen Kindern müssen auch diejenigen Kinder erneut angemeldet werden, die im letzten Jahr zurückgestellt worden sind.

Hann. Münden, den 05. Mai 2021

Stadt Hann. Münden
Der Bürgermeister

gez. Harald Wegener

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