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01.04.2019

Anmeldung der Schulanfänger 2020

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2020 das 6. Lebensjahr vollendet haben bzw. voll-enden (geboren bis einschl. 01.10.2014) und bisher noch nicht eingeschult sind, werden gem. § 64 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) vom 3. März 1998 (Nds. GVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.02.2018 (Nds. GVBl. S. 16), zum Be-ginn des Schuljahres 2020/2021 schulpflichtig.
Die Pflicht zur Anmeldung erstreckt sich auf alle Kinder dieser Altersgruppe, unabhängig von ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung.
Neu geregelt wurde gem. § 64 Abs. 1 Satz 2 NSchG, dass Erziehungsberechtigte von Kin-dern, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 01.07. und dem 30.09. vollenden, den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben können; die Erklärung ist bis zum 01. Mai des Einschulungsjahres gegenüber der Schule abzugeben.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbe-such erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Anmeldung dieser Kinder erfolgt in Absprache mit der zuständigen Grundschule im Mai des Einschulungsjahres, also erst im Mai 2020.
Es ist zu beachten, dass die genauen Termine schriftlich von der jeweiligen Schule an die Erziehungsberechtigen vergeben werden. Die Anmeldungen haben bei den einzelnen Grundschulen zu folgenden Zeiten zu erfolgen:
Grundschule Hermannshagen
Montag, den 29. April 2019 in der Zeit von 9 bis 15 Uhr und
Dienstag, den 30. April 2019 von 8 bis 13 Uhr.
Grundschule am Wall
Montag, den 29. April 2019
Dienstag, den 30. April 2019 und
Donnerstag, den 02. Mai 2019 jeweils in der Zeit von 8 bis 12 Uhr.
Grundschule Neumünden
Donnerstag, den 02. Mai 2019 in der Zeit von 8 bis 15 Uhr und
Freitag, den 03. Mai 2019 in der Zeit von 9 bis 13 Uhr.
Grundschule Königshof
Montag, den 29. April und Dienstag, den 30. April 2019 jeweils in der Zeit von 9 bis 12.30 Uhr und zusätzlich am Donnerstag, den 02. Mai 2019 von 13 bis 17 Uhr.
Grundschule Gimte
Donnerstag, den 02. Mai 2019 und Freitag, den 03. Mai 2019 jeweils in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr.
Grundschule Hedemünden
Mittwoch, den 08. Mai 2019 in der Zeit von 8 bis 13 Uhr und
Donnerstag, den 09. Mai 2019 von 13 bis 17 Uhr.
Grundschule Hemeln
Freitag, den 03. Mai 2019 in der Zeit von 9 bis 12 Uhr.
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Den einzelnen Grundschulen sind folgende Einzugsbereiche als Schulbezirke zugeteilt:
Schulbezirk I
Grundschule Hermannshagen, Hermannshäger Str. 17, 34346 Hann. Münden
Der Schulbezirk I besteht aus dem Stadtteil Hermannshagen, dem östlich der Linie ehemali-ger Nordbahnhof/Blümer Hang/Kalandstraße/Breite Gasse gelegenen Wohngebiet (einschl. der genannten Straßen) bis an den Stadtteil Hermannshagen sowie der Ortschaft Wiershausen.
Schulbezirk II
Grundschule am Wall, Parkstr. 8, 34346 Hann. Münden
Der Schulbezirk II besteht aus dem Innenstadtbereich, begrenzt durch die Bahnlinie Kassel - Göttingen, dem Stadtteil Altmünden, dem westlich der Linie ehemaliger Nordbahnhof/Blümer Hang/Kalandstraße/Breite Gasse gelegenen Wohngebiet (ausschließlich der genannten Straßen), begrenzt durch die Weserbrücke, und der Straße Im Schulzenrode.
Schulbezirk III
Brüder-Grimm-Schule (Grundschule in Neumünden), Bürgermeister-Mecke-Str. 15, 34346 Hann.Münden
Der Schulbezirk III besteht aus dem Stadtteil Neumünden und der Ortschaft Bonaforth.
Schulbezirk IV
Grundschule Königshof, Unterm Königshof 34, 34346 Hann. Münden
Der Schulbezirk IV besteht aus dem Wohngebiet oberhalb der Bahnlinie Kassel - Göttingen, ausgenommen der Straße Im Schulzenrode.
Schulbezirk V
Grundschule Gimte, Schulstr. 54, 34346 Hann. Münden
Der Schulbezirk V besteht aus der Ortschaft Gimte und dem unmittelbar angrenzenden In-nenstadtbereich bis zur Weserbrücke sowie den Ortschaften Mielenhausen und Volkmars-hausen.
Schulbezirk VI
Grundschule Hedemünden, Pfuhlweg 7, 34346 Hann. Münden
Der Schulbezirk VI besteht aus den Ortschaften Hedemünden, Laubach, Lippoldshausen und Oberode.
Schulbezirk VII
Grundschule Hemeln, Über dem Anger 7, 34346 Hann. Münden
Der Schulbezirk VII besteht aus der Ortschaft Hemeln einschl. Glashütte und Bursfelde.
Die Anmeldung kann grundsätzlich nur in der Schule erfolgen, in deren Einzugsbereich das einzuschulende Kind wohnt.
Neben den schulpflichtigen Kindern müssen auch diejenigen Kinder erneut angemeldet wer-den, die im letzten Jahr zurückgestellt worden sind.
Die Anmeldung hat durch einen Erziehungsberechtigten unter Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Stammbuches, bei Ausländern zusätzlich unter Vorlage des Reisepasses, zu erfol-gen.
Hann. Münden, den 25. März 2019
Stadt Hann. Münden
Der Bürgermeister
gez.Harald Wegener

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