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16.10.2014

Bebauungsplan Nr. 063 "Parken am Klinikum"

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 25.03.2014 den Bebauungsplan Nr. 063 „Parken am Klinikum“ gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht beschlossen.
In der im Parallelverfahren durchgeführten 3. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung analog zur Ausweisung des Bebauungsplanes als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Parkhaus erfolgt.
Der Landkreis Göttingen hat die vom Rat der Stadt Hann. Münden am 25.03.2014 festgestellte 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (2000) mit Verfügung vom 29.07.2014 –Az: 61 81 20 – 8/3. Änd.- gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 063 „Parken am Klinikum ist aus der folgenden Übersichtsskizze ersichtlich:

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird der Bebauungsplan und die Begründung einschließlich Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) vom Tage der Bekanntmachung an im Fachdienst Stadtplanung der Stadt Hann. Münden, Böttcherstr. 3, 2. Stock, Zimmer 209, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt Auskunft gegeben.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanänderung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Stadt Hann. Münden unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 063 „Parken am Klinikum gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB rechtsverbindlich.

Hann. Münden, 09.10.2014
Der Bürgermeister

Gez. Klaus Burhenne

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