Sprungziele
Inhalt
27.05.2020

Bekanntmachung zur vereinfachten Umlegung B2-10/2019 "Beekstr. 14" in Hemeln/Glashütte

Nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8.12.1986 (BGBl.I.S.2253) in der z.Z. geltenden Fassung wird bekannt gemacht, dass der am 23.03.2020 aufgestellte Beschluss – vereinfachte Umlegung - am

28.04.2020

unanfechtbar geworden ist.

Gemäß § 83 Abs. 2 BauGB wird mit dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss – vereinfachte Umlegung - vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Ausgetauschte oder einseitig zugeteilte Grundstücksteile und Grundstücke werden so, wie sie stehen und liegen, Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke.

Mit dieser Bekanntmachung werden die neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücksteile oder Grundstücke eingewiesen.

Soweit im Beschluss – vereinfachte Umlegung - für den Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, hat die Bekanntmachung auch folgende Wirkungen:

  • das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen oder Grundstücken geht lastenfrei auf die neuen Eigentümer über,
  • Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren der zugeteilten Grundstücksteile oder Grundstücke gehen ebenfalls auf die neuen Eigentümer über,
  • mit dieser Bekanntmachung werden die im Beschluss – vereinfachte Umlegung - festgesetzten Geldleistungen fällig. Dinglich Berechtigte, deren Rechte durch den Beschluss – vereinfachte Umlegung - beeinträchtigt werden, sind insoweit auf den Geldanspruch des Eigentümers angewiesen.

Das LGLN - Regionaldirektion Northeim - veranlasst die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters bei den zuständigen Behörden. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim LGLN - Regionaldirektion Northeim, Danziger Straße 40, 37083 Göttingen einzulegen.

Göttingen, 22.05.2020

LGLN - Regionaldirektion Northeim

gez.

Beyerbach, Vermessungsoberrätin

Randspalte

nach oben zurück