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14.11.2017

Jahresabschluss 2016 der Städtischen Beteiligungen Hann. Münden

Der Jahresabschluss 2016 der Städtischen Beteiligungen Hann. Münden - Eigenbetrieb der Stadt Hann. Münden - ist im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sb+p Strecker • Berger + Partner mbB aus Kassel geprüft worden.

Es wurde am 05.05.2017 folgender Bestätigungsvermerk erteilt, dem sich das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Hann. Münden uneingeschränkt angeschlossen hat:

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs „Städtische Beteiligungen Hann. Münden“ für das Geschäftsjahr 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB, § 156 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und §§ 29 ff. Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Gemäß § 32 Abs. 2 der EigBetrVO erteilen wir folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“

Kassel, den 05. Mai 2017

sb+p Strecker • Berger + Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Rechtsanwälte

Heiner Eggert
Wirtschaftsprüfer

Michael Krug
Wirtschaftsprüfer

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat daraufhin am 20.06.2017 den Jahresabschluss 2016 der Städtischen Beteiligungen Hann. Münden festgestellt und der Betriebsleitung Entlastung erteilt.
Weiterhin hat der Rat der Stadt Hann. Münden beschlossen, das Ergebnis in die Rücklagen einzustellen.

Der Jahresabschluss 2016 liegt vom 20.11.2017 bis zum 28.11.2017 während der Öffnungszeiten im Hause der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH, Werraweg 24, Raum 224, 34346 Hann. Münden, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

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