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06.06.2018

Mitteilungspflicht des Hauptverwaltungsbeamten nach § 81 Abs. 5 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Gemäß der Mitteilungspflicht des Hauptverwaltungsbeamten nach § 81 Abs. 5 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), wurden die hier aufgeführten Nebentätigkeiten bzw. Mitgliedschaften dem Rat der Stadt Hann. Münden in der Sitzung vom 22.02.2018 mitgeteilt.

Bereitgestellt im Internet und damit bekannt gemacht am 06.06.2018.

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