Mitteilungspflicht des Hauptverwaltungsbeamten nach § 81 Abs. 5 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Gemäß der Mitteilungspflicht des Hauptverwaltungsbeamten nach § 81 Abs. 5 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), wurden die hier aufgeführten Nebentätigkeiten bzw. Mitgliedschaften dem Rat der Stadt Hann. Münden in der Sitzung vom 22.02.2018 mitgeteilt.
Bereitgestellt im Internet und damit bekannt gemacht am 06.06.2018.