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25.02.2021

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 071 "Ergänzungsstandort Blume" einschließlich Örtlicher Bauvorschrift und Umweltbericht

Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“ am Kreuzungsbereich des Steinweges (B 80) und der Dammstraße ist die Verlagerung des bestehenden Lebensmittelmarktes an der Göttinger Straße beabsichtigt. Hierzu sollen die heutigen baulichen Anlagen eines Autohauses, eines Sanitärgroßhandels, einer Vergnügungsstätte (Spielhalle) und einer Druckerei beseitigt und die Grundstücke überplant werden.

Verfahren

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“ gefasst. Die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB fand im Zeitraum vom 20.07.2020 bis einschließlich 21.08.2020 statt.

Auf Grundlage der Abwägung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3(1) BauGB und der Träger öffentlicher Belange gem. §4 (1) BauGB hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann Münden am 18.11.2020 beschlossen, den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“ in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 071 „Göttinger Str.“ überzuleiten, im Entwurf auszuarbeiten und gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 3 (2) BauGB fand die öffentliche Beteiligung in der Zeit vom 07.12.2020 bis 15.01.2021 statt.

Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahme der Niedersächsischen Landesverkehrsbehörde aus der Beteiligung gemäß § 4 (2) BauGB hat der Verwaltungsausschuss am 24.02.2021 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 071 “Ergänzungsstandort Blume“ einschließlich örtlicher Bauvorschrift in einem Teilbereich (Anschlussbereiche zur B 80 - öffentliche Straßenverkehrsflächen und Verlagerung der Maßnahmenflächen) zu überarbeiten und gem. § 4a (3) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen, die Einholung der Stellungnahmen auf den von der Änderung betroffenen Teilbereich zu beschränken sowie die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen zu verkürzen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 071 "Ergänzungsstandort Blume"  einschließlich Örtlicher Bauvorschrift und Umweltbericht © 2020 - Auszug aus den Geodaten des LGLN, www.lgln.de
Lageplan: Geltungsplan des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 071 "Ergänzungsstandort Blume" © 2020 - Auszug aus den Geodaten des LGLN, www.lgln.de

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 071 befindet sich südlich der Straße „Hinter der Blume“ und schließen das östliche Endstück des Steinweges, der seit Realisierung und Ausbau der B 80 nur noch eine Anliegerfunktion hat, mit ein.

Der überarbeitete Teilbereich, der Gegenstand der erneut einzuholenden Stellungnahmen ist, umfasst den Teilabschnitt des Steinweges zzt. öffentliche Verkehrsfläche sowie den Anschlussbereich zur B 80 (siehe Abbildung). Geändert wurde die Führung der Anliegerverkehre (Steinweg 63, 65 und 67) sowie des Geh- und Radweges entlang der B 80.

Erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 071 “Ergänzungsstandort Blume“ einschließlich örtlicher Bauvorschrift, Begründung und Umweltbericht wird gem. § 4a Abs. 3

vom 08.03.2021 bis zum 22.03.2021

auf der Seite "Rathaus & Politik / Städtebau / Bauleitplanung / Aktuelle Bauleitplanverfahren" zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209 (Fachdienst Stadtplanung) nach telefonischer Terminvergabe unter 05541-75-228 eingesehen werden.

Gem. § 4a Abs. 3 BauGB wird die Einholung der Stellungnahmen auf den von der Änderung betroffenen Teilbereich beschränkt und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gem. 4(2) BauGB, die u.a. Bedenken gegenüber der im Entwurf vorgesehenen Anliegerverkehre der Häuser Steinweg 63, 65 und 67 sowie der Führung des Rad- und Fußweges einbrachte.
Die weiteren eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) und 4(2) BauGB sollen nach der Durchführung der eingeschränkten erneuten Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung abschließend abgewogen werden.

Bestandteil der Unterlagen sind auch folgende umweltbezogene Informationen:

  • Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter (Mensch/Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter), auf Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Natura 2000 Gebiete sowie andere Schutzkategorien, zur Vermeidung von Emissionen, zum Wasser-, Abfall und Immissionsschutzrecht, zur Luftqualität, zur Eingriffsregelung sowie erforderlichen Kompensationsbedarfen und –maßnahmen (GOEP LA Ltd, aktualisiert Februar 2021)

Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Darüber hinaus besteht im Fachdienst Stadtplanung die Möglichkeit sich unabhängig von der oben genannten Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

gez. Harald Wegener

Der Bürgermeister

Hann. Münden, den 25.02.2021

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