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26.02.2021

Wahlbekanntmachung zu den Kommunalwahlen am 12. September 2021

hier: Aufforderung zur Benennung von Gemeindewahlausschussmitgliedern  gem. § 8 Abs. 2 der Nieders. Kommunalwahlordnung (NKWO)

Gem. § 8 Abs. 2 der Nieders. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431) in der derzeit geltenden Fassung fordere ich die im Gebiet der Stadt Hann. Münden vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir bis zum 25. März 2021 Wahlberechtigte als Beisitzerinnen und Beisitzer und als stellvertretende Beisitzerinnen und stellv. Beisitzer des Gemeindewahlausschusses vorzuschlagen.
Ich bitte zu beachten, dass Bewerberinnen und Bewerber, Vertrauenspersonen und stellv. Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge gem. § 13 Abs. 2 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ein Wahlehrenamt nicht innehaben können. Auf die Vorschrift des § 13 Abs. 3 NKWG wird außerdem hingewiesen.
Die Vorschläge sind schriftlich zu richten an die Stadt Hann. Münden, Fachdienst Zentrale Dienste, Schloßplatz 10, 34346 Hann. Münden.

Der Gemeindewahlleiter
gez. Axel Grünewald

Hann. Münden, den 26. Februar 2021

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