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11.05.2021

Wahlbekanntmachung zur Wahl des Rates und der Ortsräte am 12. September 2021 in der Stadt Hann. Münden

Gemäß § 16 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35) in der zurzeit geltenden Fassung gebe ich Folgendes bekannt und fordere zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf:

I. Wahl des Rates der Stadt Hann. Münden

Für den Rat der Stadt Hann. Münden sind aufgrund der Satzung der Stadt Hann. Münden über die Verringerung der Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren für die Wahlperiode 2021 bis 2026 32 Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen.
Das Gebiet der Stadt Hann. Münden bildet gem. § 7 Abs. 2 NKWG einen Wahlbereich.

Die Höchstzahl der auf dem Wahlvorschlag einer Partei oder einer Wählergruppe zu benennenden Bewerberinnen und Bewerber beträgt 37 (§ 21 Abs. 4 NKWG).
Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers (Einzelbewerberin oder Einzelbewerber) enthalten.

Wahlvorschläge, die der Unterstützung durch Wahlberechtigte bedürfen, müssen gem. § 21 Abs. 9 NKWG von mind. 30 Wahlberechtigten des Wahlbereiches unter Beachtung der Vorschriften über Inhalt und Form von Wahlvorschlägen des § 32 der Nieders. Kommunalwahlordnung (NKWO) persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Von der Beibringung dieser zusätzlichen Unterschriften sind nach § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien und Wählergruppen befreit:

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
Freie Demokratische Partei (FDP),
DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.),
Alternative für Deutschland (AfD),
Liberal Konservative Reformer (LKR),
BürgerForum Hann. Münden (BFMÜ),
Wählerinitiative Münden aktiv (MÜNA).

II. Wahl der Ortsräte in den Ortschaften Bonaforth, Gimte, Hedemünden, Hemeln, Laubach, Lippoldshausen, Mielenhausen, Oberode, Volkmarshausen und Wiershausen

Bei der Wahl der Ortsräte werden gem. § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden in den Ortschaften Gimte und Hedemünden 11, in den Ortschaften Bonaforth, Hemeln, Lippoldshausen, Oberode, Volkmarshausen und Wiershausen 9 und in den Ortschaften Laubach und Mielenhausen 7 Mitglieder gewählt.

Für die Wahl der Ortsräte entspricht jede Ortschaft gem. § 91 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) dem Wahlgebiet i. S. des NKWG.

Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf gem. § 21 Abs. 4 NKWG i.V.m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden folgende Höchstzahlen an Bewerberinnen und Bewerbern enthalten:

Ortschaften Gimte und Hedemünden - 16 Bewerber/innen,
Ortschaften Bonaforth, Hemeln, Lippoldshausen, Oberode, Volkmarshausen und Wiershausen - 14 Bewerber/innen,
Ortschaften Laubach und Mielenhausen - 12 Bewerber/innen.

Der Wahlvorschlag der Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers darf gem. § 21 Abs. 5 NKWG nur den Namen dieser Bewerberin oder dieses Bewerbers enthalten.

Wahlvorschläge, die der Unterstützung durch Wahlberechtigte bedürfen, müssen gem. § 21 Abs. 9 NKWG von mind. 10 Wahlberechtigten der jeweiligen Ortschaft unter Beachtung der Vorschriften des § 32 NKWO über Form und Inhalt von Wahlvorschlägen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Von der Beibringung dieser Unterschriften sind nach § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien und Wählergruppen befreit:

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU),
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
Freie Demokratische Partei (FDP),
DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.),
Alternative für Deutschland (AfD),
Liberal Konservative Reformer (LKR),
BürgerForum Hann. Münden (BFMÜ),
Wählerinitiative Münden aktiv (MÜNA),
Wählergemeinschaft Hemeln (WGH) für die Ortschaft Hemeln,
Laubacher Wählergemeinschaft (LWG) für die Ortschaft Laubach,
Lippoldshäuser Wählergemeinschaft (LWG) für die Ortschaft Lippoldshausen,
Freie Wählergemeinschaft Mielenhausen (FWGM) für die Ortschaft Mielenhausen,
Volkmarshäuser Liste für die Ortschaft Volkmarshausen,
Wählergemeinschaft Pro Wiershausen (WPW) für die Ortschaft Wiershausen.

III. Gemeinsame Vorschriften für die Wahl des Rates der Stadt Hann. Münden und die Wahl der Ortsräte

Gemäß § 45 b Abs. 4 NKWG fordere ich auf, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig bei der Stadt Hann. Münden, Gemeindewahlleitung, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden, einzureichen. Die Einreichungsfrist endet gem. § 21 Abs. 2 NKWG am Montag, dem 26. Juli 2021, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist).
Auf die Vorschrift über Inhalt und Form der Wahlvorschläge (§§ 21 ff. NKWG und §§ 32 ff. NKWO) sowie das Erfordernis der Wahlanzeige bei der Nieders. Landeswahlleiterin bis spätestens 14. Juni 2021 für die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Personen weise ich besonders hin.
Vordrucke, insbesondere die Formblätter zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften, sind auf Anforderung von der Gemeindewahlleitung zu erhalten.

Hann. Münden, 10. Mai 2021
Der Gemeindewahlleiter

gez. Axel Grünewald

Städtischer Rat

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