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04.05.2020

Zahlungen werden fällig

Am 15.05.2020 werden die Grundbesitzabgaben, die Gewerbesteuern sowie die Hundesteuern für das II. Quartal 2020 fällig.
Letzter Zahlungstermin für Überweisungen ist der 18.05.2020.
Nach dem letzten Zahlungstermin werden Rückstände zuzüglich Säumniszuschlägen gebührenpflichtig angemahnt und danach zuzüglich Vollstreckungskosten zwangsweise eingezogen.

Für Zahlungen per Scheck ist eine Gesetzesänderung eingetreten.
Für Steuerzahlungen die nach dem 31.12.2006 per Scheck gezahlt werden gilt nun, dass Scheckzahlungen erst drei Tage nach Eingang des Schecks als geleistet gelten ( § 224 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung i. d. F. des JStG 2007 ). Geht also zukünftig am Fälligkeitstag ein Scheck ein, so gilt die Zahlung erst drei Tage später als geleistet. Folge daraus ist, dass dann Säumniszuschläge entstehen.
Zur Vermeidung von Säumniszuschlägen ist somit sicherzustellen, dass der Stadtkasse der Scheck mindestens drei Tage vor der Fälligkeit der Steuer vorliegt.

Hann. Münden, 30.04.2020

Stadtkasse Hann. Münden
als Vollstreckungsbehörde

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