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21.11.2013

Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Hann. Münden und dem Landkreis Göttingen betr. das Binnenmarktinformationssystem (IMI)

Die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU ist ein Baustein der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR 2006/123/EG). Hiervon erfasst sind alle für Verfahren und Formalitäten nach der EU-DLR zuständigen Behörden im Europäischen Wirtschaftsraum. Das Ziel ist die Klärung von Fragen zwischen den zuständigen Behörden zur Tätigkeit einzelner Dienstleistungserbringer. Zur Erleichterung dieser europäischen Verwaltungszusammenarbeit ist durch die EU-Kommission ein IT-gestütztes europaweites Systems eingerichtet worden: das Binnenmarktinformationssystem (IMI). Bei dem Informationssystem geht es um eine direkte Kommunikation zwischen Kammern, Landes- oder Kommunalbehörden im Inland mit einer Behörde innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Grundsätzlich müssen alle Kommunen über einen Zugang zum IMI verfügen. Das Niedersächsische Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) bietet jedoch die Möglichkeit, dass eine Kommune einer anderen den Zugang ermöglicht. Nach § 5 NKomZG können kommunale Körperschaften durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbaren, dass eine der beteiligten Körperschaften einzelne der ihnen gemeinsam obliegenden Aufgaben zur alleinigen Erfüllung übernimmt (Zweckvereinbarung). Der Landkreis Göttingen hat den kreisangehörigen Kommunen den Abschluss einer Zweckvereinbarung angeboten. Die Stadt Hann. Münden betrachtet dieses als eine verfahrensökonomische und zweckmäßige Vorgehensweise. Der Rat der Stadt hat dementsprechend in seiner Sitzung am 14.03.2013 dem Abschluss dieser Zweckvereinbarung zugestimmt.

Bereitgestellt im Internet und damit bekannt gemacht am 21.11.2013.

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