3. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 016 "Äußere Stadtranderschließungsstraße« einschließlich örtlicher Bauvorschriften - öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB vom 10.07. bis 11.08.2023
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann Münden hat am 21.06.2023 beschlossen, den Entwurf der 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 016 "Äußere Stadtranderschließungsstraße“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften gemäß §3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Der an der Straße “Vor der Bahn“ gelegene BHG-Baustoffmarkt wurde in 2022 von einem Großbrand heimgesucht, bei dem eine Lagerhalle komplett abgebrannt ist. Hinzu kommt, dass aufgrund von Coronapandemie und Ukrainekrieg Lieferketten unterbrochen und Baumaterialien nicht immer verfügbar waren. Im Zuge der Brandschadenssanierung soll der Baustoffmarkt neu strukturiert, die Betriebsflächen vergrößert und die Lagerhaltung erweitert werden. Dazu muss der Bebauungsplan Nr. 016 „Äußere Stadtranderschließungsstraße“ teilflächig geändert und der Geltungsbereich erweitert werden.
Geltungsbereich
Der Planbereich ist unterteilt in zwei Teilgeltungsbereiche. Während der Teilgeltungsbereich 1 (TGB 1) im Südwesten und Südosten an den bestehenden Baustoffmarkt angrenzt, grenzt der Teilgeltungsbereich 2 (TGB 2) im Nordosten an die Baustofffreilagerflächen an.
Dokumente
Planentwurf
Begründungsentwurf einschließlich Klimafolgenanalyse
Beschlussvorlage
Bereitgestellt im Internet am 30.06.2023.