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06.01.2023

Bebauungsplan Nr. 075 "Wohnpark Gimte II" einschließlich örtlicher Bauvorschriften im Ortsteil Gimte

- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann Münden hat am 04.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 075 "Wohnpark Gimte II" einschließlich örtlicher Bauvorschriften im Ortsteil Gimte beschlossen.

Der Bauverein in Münden eG plant auf der großen nördlich an das Baugebiet „Wohnpark Gimte“ (Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 068) angrenzende Parzelle eine Wohnbaugebietserweiterung. Es ist eine Mischung in Teilquartieren von Ein-/Zwei- und Mehrfamilienhäusern vorgesehen. In der Planung wird die Möglichkeit zur Entwicklung eines Kindergartenstandortes berücksichtigt.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Gimte, Flur 4, die Flurstücke 72/3, 72/5, 72/6, und 76/35 vollständig sowie Teile der Straßenparzelle der Eichenstraße (Flurstück 190/7) und einer landwirtschaftlichen Wegeparzelle (Flurstück 191) mit einer Gesamtgröße von ca. 1,74 ha.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 075 "Wohnpark Gimte II" einschließlich örtlicher Bauvorschriften im Ortsteil Gimte ist in der Zeit

vom 09.01.2023 bis 03.02.2023

auf der Homepage der Stadt Hann. Münden zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209 (Fachdienst Stadtplanung) nach telefonischer Terminvergabe eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden.

Die "frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit" ersetzt nicht die öffentliche Auslegung des Planentwurfes. Diese erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens.

Dokumente

Amtsblatt für die Stadt Hann. Münden Nr. 01/2023 vom 02.01.2023


Plan (Vorentwurf)

Begründung (Vorentwurf)

Bereitgestellt im Internet am 05.01.2023.

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