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26.04.2021

Bebauungsplan Nr. 064 "Gleisdreieck" mit Örtlicher Bauvorschrift

- Öffentliche Auslegeung

Die Fa. Seute ist dabei, die Betriebsflächen umzustrukturieren. Ziel ist einerseits, die Durchsatzleistung der Pressanlagen zu erhöhen und andererseits die lärmträchtigen Lager- und Sortierarbeiten in der bestehenden Werkhalle zu konzentrieren. Die Freilagerflächen sollen erweitert und gleichzeitig der Lade- und Sortierbetrieb in den Außenlagerbereichen beschränkt werden.

Als Maßnahme der Innenentwicklung kann die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB erfolgen. Da die versiegelte Fläche eine Größe von mehr als 20.000 qm hat, war gemäß §13a (1) Nr.2 BauGB hinsichtlich möglicher Umweltauswirkungen eine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung der Umweltverträglichkeit hat ergeben, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der bestehende Recyclingbetrieb bestandsgeschützt ist und der Planbereich bereits intensiv gewerblich genutzt wird.

Infolge hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann.Münden in seiner Sitzung am 24.06.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 064 “Gleisdreieck“ einschließlich Örtlicher Bauvorschrift im beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) weiterzuführen und den Entwurf gemäß §3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Betriebsgelände der Fa. Seute und wird im Süden durch die Bahnlinie Hann. Münden – Witzenhausen, im Westen durch die Bahnlagen im Bereich des Bahnhofs Hann. Münden und im Norden durch ehemalige Gleisanlagen und jetzige Gewerbeflächen begrenzt. Im Nordosten und Osten grenzt der Uferstreifen der Werra mit Wegen und Kleingartenanlagen an.

Die folgende Übersichtsskizze gibt den Geltungsbereich unmaßstäblich wieder:

Bebauungsplan Nr. 064 «Gleisdreieck« mit Örtlicher Bauvorschrift - Öffentliche Auslegung © Auszug aus den Geodaten des LGLN, www.lgln.de
Übersichtsskizze (unmaßstäblich) - Geltungsbererich Bebauungsplan Nr. 064 "Gleisdreieck" © Auszug aus den Geodaten des LGLN, www.lgln.de

Gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) steht der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 064 „Gleisdreieck“ einschließlich Örtlicher Bauvorschrift in der Zeit

vom 27.04.2021 bis 28.05.2021

auf der Seite "Rathaus & Politik / Städtebau / Bauleitplanung / Aktuelle Bauleitplanverfahren" zur Einsicht und zum Download bereit.

Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209 (Fachdienst Stadtplanung) nach telefonischer Terminvergabe eingesehen werden.

Öffentlich ausgelegt werden folgende Unterlagen:

  • Planentwurf mit Begründung
  • Vorprüfung des Einzelfalls hinsichtlich der Umweltverträglichkeit als Anhang IV der Begründung
  • Schallgutachten als Anhang V der Begründung
  • Altlastengutachten als Anhang VI der Begründung
  • Abwägung der Stellungnahmen aus der Frühzeitigen Beteiligung und Information der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange

Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Darüber hinaus besteht im Fachdienst Stadtplanung die Möglichkeit sich unabhängig von der oben genannten Frist zur Stellungnahme über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Diese Bekanntmachung wird gleichzeitig in der HNA und auf der Homepage der Stadt Hann. Münden öffentlich bekannt gemacht.

Hann. Münden, den 15.04.2021
Der Bürgermeister

gez. Harald Wegener

Unterlagen des Bauleitplanverfahrens

Bebauungsplan Nr. 064 "Gleisdreieck" mit Örtlicher Bauvorschrift

Bereitgestellt im Internet am 26. April 2021

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