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20.07.2020

Bebauungsplan Nr. 071 "Ergänzungstandort Blume" / Bebauungsplan Nr. 047 "Göttinger Straße" - 1. Änderung / 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2000 "Sondergebiet Ergänzungsstandort Blume" - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann Münden hat am 04.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“ und die Aufstellungsbeschlüsse für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 047 „Göttinger Straße“ sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2000 „Sondergebiet Ergänzungsstandort Blume“ beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 071 „Ergänzungsstandort Blume“ am Kreuzungsbereich des Steinweges (B 80) und der Dammstraße ist die Verlagerung des bestehenden Lebensmittelmarktes an der Göttinger Straße beabsichtigt.

Durch die Verlagerung des bestehenden Lebensmittelmarktes an der Göttinger Straße ergeben sich aufgrund des geltenden Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hannoversch Münden Regelungsbedarfe hinsichtlich der Einzelhandelsentwicklung. Daher soll mit einer 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 047 „Göttinger Straße“ die Neuausrichtung der Zulässigkeit von Handelsbetrieben und Dienstleistungen innerhalb des festgesetzten Sondergebietes planungsrechtlich geregelt werden.

Zur Umsetzung der Ziele einer Ordnung und Stärkung der Einzelhandelsstruktur soll als Voraussetzung zur geplanten Umsiedlung des Lebensmitteldiscounters mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2000 der Stadt Hann. Münden die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 071 als Sonderbaufläche „großflächiger Handel“ geändert werden.

Der Vorentwürfe der oben genannten Bauleitpläne sind in der Zeit

vom 20.07.2020 bis 21.08.2020

auf der Homepage der Stadt Hann. Münden zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209 (Fachdienst Stadtplanung) nach telefonischer Terminvergabe eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden.

Die „frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit" ersetzt nicht die öffentliche Auslegung der Planentwürfe. Diese erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt des Verfahrens. Die Bürger können zu gegebener Zeit während der öffentlichen Auslegung Anregungen vorbringen.

Unterlagen

Amtliche Bekanntmachung - Bebauungsplan Nr. 071 «Ergänzungstandort Blume« / Bebauungsplan Nr. 047 «Göttinger Straße« - 1. Änderung / 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2000 «Sondergebiet Ergänzungsstandort Blume« - frühzeitige Beteiligung der Öffentlich

Bebauungsplan Nr. 071 "Ergänzungsstandort Blume"

Plan

Bebauungsplan Nr. 047 “Göttinger Straße“ - 1. Änderung

Plan (textlich)

5. Änderung des Flächennutzungsplans 2000 "Sondergebiet Ergänzungsstandort Blume"

Plan

Bebauungsplan Nr. 071 "Ergänzungsstandort Blume" / Bebauungsplan Nr. 047 "Göttinger Straße" - 1. Änderung / 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2000 "Sondergebiet Ergänzungsstandort Blume"

Begründung

Gutachten

Artenschutzrechtliche Vorprüfung

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Bestandsplan

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag - Planung

Umweltbericht mit Anlagen

Schaltechnische Untersuchung

Verkehrsuntersuchung

Verträglichkeitsgutachten

Stellungnahme zum Verträglichkeitsgutachten

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