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09.07.2020

Bebauungsplan Nr. 073 “Solarpark Hedemünden“ und 6. Änderung des Flächennutzungsplans 2000 - Frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 (1) BauGB

Die Versorgungsbetriebe Hann. Münden beabsichtigen die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, für deren Errichtung die Schaffung des Bauplanungsrechtes erforderlich ist. Die primären Ziele sind die Ermöglichung der Nutzung zur Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie bei gleichzeitiger Sicherung einer zukunftsorientieren städtebaulichen Entwicklung.

Das entsprechende Vorhaben kann für die Stadt Hann. Münden im Hinblick auf die zukünftige Bereitstellung erneuerbaren Energiequellen einen wichtigen Beitrag leisten.

Die Fläche, die für die Entwicklung des Solarparkes herangezogen werden soll, befindet sich im Ortsteil Hedemünden² zwischen dem Gewerbegebiet Hedemünden im Süden und der Autobahn BAB 7 im Norden.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes steht in der Zeit

vom 13.07.2020 bis 21.08.2020

auf der Homepage der Stadt Hann. Münden unter Aktuelle Bauleitplanverfahren zur Einsicht und zum Download bereit.

Zusätzlich können die Unterlagen während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209 (Fachdienst Stadtplanung und Fachdienst Umwelt) nach telefonischer Terminvergabe eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden.

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