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07.04.2022

Corona-Pandemie: Bei 33.246 Menschen aktuell Infektion bestätigt

Abweichungen bei Inzidenzwerten möglich

GÖTTINGEN, 07.04.2022: Bei 33.246 Menschen im Landkreis Göttingen sind aktuell Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus bestätigt. Der für das Kreisgebiet heute (Donnerstag, 07. April 2022) ausgewiesene Inzidenzwert laut Lagebericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) liegt bei 907,1; der vom Gesundheitsamt ermittelte Wert liegt bei 1.118,2.

Die Gesamtzahl der seit Pandemiebeginn bestätigten Covid-19 Fälle im Landkreis Göttingen beträgt 69.521. Davon gelten 35.931 Personen als wieder von der Infektion genesen, 344 Menschen sind in Verbindung mit Covid-19 gestorben.

Zur Einschätzung folgende Hinweise: Der Inzidenzwert des RKI ermöglicht eine bundesweite Vergleichbarkeit der regionalen Infektionsgeschehen. Der vom Gesundheitsamt ermittelte Wert bildet das Geschehen im Landkreis Göttingen aktuell ab. Technisch bedingt und aufgrund von Meldezeiten kann es zu Abweichungen zwischen beiden Werten kommen.

Das Niedersächsische Gesundheitsamt übermittelt seit dem 1. April die Zahlen der Infizierten nur noch montags bis freitags an das RKI. Die sich über das Wochenende ansammelnden Fälle werden dann jeweils am Anfang einer Woche nacherfasst; mit Abweichungen der RKI-Inzidenzwerte zum Wochenbeginn ist zu rechnen.

Lage in den Gemeinden (Gesamtzahl Fälle / aktuell Infizierte / Inzidenz)

Flecken Adelebsen (1.251 / 618 / 1.370,7)
Gemeinde Bad Grund (Harz) (1.547 / 808 / 1.185,2)
Stadt Bad Lauterberg im Harz (2.047 / 963 / 961,7)
Stadt Bad Sachsa (1.677 / 849 / 949,4)
Flecken Bovenden (3.071 / 1.777 / 1.432,6)
Samtgemeinde Dransfeld (1.898 / 822 / 1.173,9)
Stadt Duderstadt (5.085 / 2.364 / 1.109,4)
Gemeinde Friedland (1.531 / 763 / 719,5)
Samtgemeinde Gieboldehausen (3.173 / 1.614 / 1.209,2)
Gemeinde Gleichen (1.587 / 859 / 1.160,5)
Stadt Göttingen (25.666 / 12.168 / 1.068,1)
Stadt Hann. Münden (5.006 / 1.867 / 1.178,5)
Samtgemeinde Hattorf am Harz (1.533 / 815 / 1.020,6)
Stadt Herzberg am Harz (3.401 / 1.354 / 1.429,8)
Stadt Osterode am Harz (4.778 / 2.316 / 958,3)
Samtgemeinde Radolfshausen (1.354 / 780 / 1.338,2)
Gemeinde Rosdorf (2.464 / 1.417 / 1.213,4)
Gemeinde Staufenberg (1.481 / 604 / 1.100,5)
Gemeinde Walkenried (971 / 488 / 1.365,4)

Erläuterungen zu den Daten

Statistische Bereinigungen

In regelmäßigen Abständen wird der Datenbestand von Fällen bereinigt, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu erfassen sind. Bspw. betrifft das Menschen, bei denen fälschlicherweise der Hauptwohnsitz in einer Stadt bzw. Gemeinde im Landkreis Göttingen angegeben wurde. Ein weiteres Beispiel sind irrtümlich als positive PCR-Tests markierte Datensätze, die sich als positive Antigen-
Schnelltestergebnisse entpuppen.

Gesamtzahl Fälle

Die Zahl aller durch einen Laborbefund bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Göttingen wird registriert. Der erste Fall wurde am 11.03.2020 festgestellten, seitdem wird jeder weitere Fall fortlaufend in der Statistik erfasst. Gezählt werden die Infektionen von Personen, die in den Gemeinden des Landkreises Göttingen leben bzw. hier gemeldet sind.

Aktuell Infizierte

Wer nach einer Coronavirus-Infektion erkrankt ist, oder sich erst kürzlich infiziert hat, kann andere Personen anstecken und gilt als aktuell infiziert. Sobald die Betroffenen nachweislich wieder gesund sind, oder die Quarantäne ohne Erkrankung absolviert haben, gelten sie als genesen und nicht mehr als aktuell infiziert. Auch Personen, die in Verbindung mit Covid-19 gestorben sind, zählen nicht zu dieser Gruppe.

Neuinfektionen

Die Inzidenz der Neuinfektionen ist ein Kennwert, um das Infektionsgeschehen verschiedener Regionen miteinander zu vergleichen. Berechnet wird sie anhand der Summe bestätigter Neuinfektionen, die vom Gesundheitsamt während der vergangenen 7 Tage elektronisch erfasst wurden; diese wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohner*innen gesetzt. Verbindlich ist ausschließlich der täglich auf der
Webseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) veröffentlichte Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen, und zwar für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet gleichermaßen. Der zur Einordnung ausgewiesene aktuelle Inzidenzwert des Gesundheitsamt für den Landkreis und für die einzelnen Städte und Gemeinden spielen rechtlich oder den Vergleich mit anderen Regionen keine Rolle.

Schutzmaßnahmen

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind im Infektionsschutzgesetz des Bundes und in der Niedersächsischen Corona-Landesverordnung geregelt. Unter anderem legt die Corona-Landesverordnung legt Basis-Schutzmaßnahmen fest – Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, Tragen einer medizinischen Maske in Räumen, ausreichend Hygiene.

Hotlines und Liveblog

Wenn ein Corona-Verdachtsfall oder eine Infektion vorliegen oder Kontakt zu Corona-Erkrankten bestand, muss dies nicht mehr beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Positive PCR- und Schnelltest werden automatisch von den Testzentren oder Laboren dorthin übermittelt. Kontaktpersonen müssen von den infizierten Personen gemeldet werden. Wer einen positiven Selbsttest hat, muss einen PCR-Test (Labortest) machen lassen. Fragen beantwortet das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen unter der Rufnummer 0551/400-3500 (montags bis freitags von 8.30 bis 17.30 Uhr sowie sonnabends von 10.30 bis 15.30 Uhr) oder per E-Mail. Reiserückkehrende aus einem Risikogebiet werden gebeten, online eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen. Fragen dazu können per E-Mail gestellt werden.

Fragen zur Corona-Verordnung oder zur Zulässigkeit von Veranstaltungen können per E-Mail gestellt werden.

Die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen (GWG) bietet per E-Mail individuelle Beratung für Freiberufler, Soloselbstständige und Unternehmen. Darüber hinaus stehen auf der Website jederzeit aktuelle Informationen zur Verfügung.

Beratung für Gewerbetreibende im Landkreis bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar: Telefon 0551 525-4980.

Bei Fragen und Anregungen zum Familienalltag bietet die Kreisverwaltung eine Sprechstunde für Familien an: Montag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr; Telefon 0551 525-2660 oder E-Mail.

Für allgemeine Fragen zur Coronavirus-Pandemie und den staatlichen Regelungen erreichen Bürger*innen die Hotline der Niedersächsischen Landesregierung montags bis sonnabends von 8.00 bis 20.00 Uhr (außer an Feiertagen) unter der Rufnummer 0511 120-6000.

Alle Details zum Coronavirus und zur Lage in Stadt und Landkreis Göttingen gibt es im Liveblog.

Aktuelle Warnhinweise und Meldungen gibt es auf der kostenlosen KATWARN-App des Landkreises und der Stadt Göttingen sowie über den Messenger-Service der Stadt Göttingen.

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