Niedersächsische Verordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Kontaktpersonen (Niedersächsische SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung) ab 15. Januar 2022
Bekanntmachung der Niedersächsische Verordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Kontaktpersonen
Diese Verordnung tritt am 15. Januar in Kraft.