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30.12.2020

Allgemeinverfügung der Stadt Göttingen/Gesundheitsamt zum Abbrennverbot für Feuerwerkskörper (31.12.2020/01.01.2021)

Bekanntmachung der

Die Allgemeinverfügung gilt am 31.12.2020 und 01.01.2021.

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