Hann. Münden passt Gebührensatzung der Friedhöfe an
Moderate Anpassungen zugunsten der Bürgerinnen und Bürger trotz gestiegener Kosten
20.12.2024
Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner jüngsten Sitzung die Gebührenkalkulation Bestattungswesen für den Zeitraum 2025 bis 2026 einstimmig beschlossen und eine Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hann. Münden erlassen. Der abgelaufene Kalkulationszeitraum machte eine neue Beschlussfassung auf der Grundlage der neuen Kalkulation für die Jahre 2025 bis 2026 notwendig. Die festzusetzenden Gebühren haben sich aufgrund vermehrter Instandhaltungsmaßnahmen sowie der Anschaffung von Fahrzeugen erhöht. Zudem führen steigende Personalaufwendungen zu höheren Gebühren.
In der neuen Friedhofsgebührenkalkulation wurden Kostenüberdeckungen aus den Jahren 2021 bis 2023 gebührenmindernd berücksichtigt. Mindereinnahmen aus dem gleichen Zeitraum flossen hingegen nur teilweise ein, da eine vollständige Weitergabe der notwendigen Gebührenerhöhungen an die Bürgerinnen und Bürger als nicht zumutbar angesehen wird. Die Stadt Hann. Münden hält im Stadtgebiet und Ortschaften bzw. Stadtteilen insgesamt zehn Friedhöfe vor, die gebührenrechtlich als eine Einrichtung gelten, weshalb einheitliche Gebühren für alle Friedhöfe kalkuliert werden.
Da die Bestattungsgebühren für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen im Vergleich zur vorherigen Vorauskalkulation um 23 Prozent steigen müssten, um kostendeckend zu sein, und damit ein nicht mehr zumutbares Niveau erreichen würden, sieht die Verwaltung einen Abschlag vor. Dieser Abschlag wird im Kalkulationszeitraum 2025 bis 2026 zu einer finanziellen Belastung des städtischen Haushalts führen. Die Bestattungsgebühren erhöhen sich um bis zu 3,6 Prozent. Die Kosten für den Erwerb von Nutzungsrechten an Gräbern steigen je nach Grabart um 8 bis 14 Prozent. Unverändert bleiben hingegen die Gebühren für die Nutzung von Einrichtungen wie Trauerräumen, Friedhofskapellen und Abschiedsräumen sowie die Grabpflege bei vorzeitiger Einebnung. Im Gegensatz dazu sinken die Gebühren für Grabräumungen um bis zu 7 Prozent.
Durch die Änderung des Gebührentarifs wird auch weiterhin mit jährlichen Gebühreneinnahmen für das Friedhofswesen von rund 340.000 Euro zu rechnen sein.
Die Neufassung der Gebührensatzung für Friedhöfe der Stadt Hann. Münden finden Interessierte in der Randspalte rechts.
Autor/in: M. Simon / Pressestelle Stadt Hann. Münden
Quelle: Fachdienst Kämmerei