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04.04.2019

Bebauungsplan Nr. 068 "Wohnpark Gimte" einschließlich örtlicher Bauvorschriften im Ortsteil Gimte

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 den Bebauungsplan Nr. 068 „Wohnpark Gimte“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB (Einbeziehung von Außenbe-reichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB aufge-stellt.
Mit der Bekanntmachung wird der Bebauungsplan Nr. 068 „Wohnpark Gimte“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB rechtsverbindlich.
Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch das Flurstück 72/2 der Flur 4 der Ge-markung Gimte, im Westen durch den Gehweg und das Baugebiet „Am Erdbeerfeld“, im Osten durch den Rad-/Gehweg und die Tennissportanlage und im Süden durch die Hallen-badstraße, die mit dem Zufahrtsbereich zum Baugebiet teilweise im Geltungsbereich liegt.

Im Internet bereitgestellt am 04.04.2019

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