Stadt will u.a. gegen Hundekot, Alkohol auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie die Fütterung freilebender Vögel vorgehen
Verordnungsentwürfe im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt: Stadtrat entscheidet final Mitte Juni
04.06.2024
Der Rat der Stadt Hann. Münden wird während seiner nächsten Sitzung am 13. Juni 2024 über die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ sowie der „Verordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums auf den Plätzen im Innenstadtbereich“ entscheiden. Beide Verordnungen könnten bei einem positiven Abstimmungsergebnis schon am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Sie wurden zu Beginn der Woche zunächst im Stadtentwicklungsausschuss vorgestellt und stießen im Gremium auf breite Zustimmung. Inhaltlich geht es um mehrere Punkte, deren Auswirkungen das gesellschaftliche Leben in der Stadt negativ beeinflussen und somit zukünftig als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert werden können.
Grundsätzlich unterscheidet die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ zwischen einem innerstädtischen Geltungsbereich und dem Bereich, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst. Der Innenstadtbereich wird durch die Straßen Vor der Bahn ab Einmündung Neue Werrabrücke, Am Feuerteich, Kasseler Straße ab Einmündung am Feuerteich, Fuldabrückenstraße, August-Natermann-Platz, Kasseler Schlagd, Bremer Schlagd, Wanfrieder Schlagd, Dielengraben und Werraweg eingegrenzt. Der Stadtentwicklungsausschuss stimmte in einem Änderungsantrag einstimmig für die Erweiterung dieser Fläche um den Bereich unterhalb der Weserbrücke sowie die Weserumschlagstelle.
In dem Verordnungsentwurf integriert wurde u.a. der generelle Leinenzwang für Hunde, der sich auf den bereits beschriebenen Innenstadtbereich bezieht. Diese Regelung war ursprünglich in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Reinhaltung der öffentlichen Straßen und Plätze verankert, die zum 30. Juni 2024 außer Kraft gesetzt werden soll. Neu geregelt wird der Umgang mit Verschmutzung öffentlicher Straßen und Plätze durch Hundekot, die zukünftig eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Lagerfeuer und andere offene Feuer im Freien sind zukünftig bei der Stadtverwaltung anzuzeigen, um Waldbränden in Trockenheitsperioden vorzubeugen und örtliche Feuerwehren in die Lage zu versetzen, Fehlalarme zu erkennen und dies den meldenden Personen mitzuteilen.
Als weiteren Punkt soll diese überarbeitete Verordnung das Fütterungsverbot von Tauben, Enten, Schwänen und Gänsen festhalten, um Verschmutzung der Stadt vorzubeugen, Schädlinge wie Ratten fernzuhalten und die Population, vor allem bei Tauben, einzudämmen. Letztere gelten als Überträger von Parasiten und Krankheiten und sorgen mit ihrem Kot für den Wertverlust von Gebäuden und anderen Gegenständen.
Alkoholverbotszone zwischen „Markt“ und „Kirchplatz“ – mit Ausnahme von Gastronomie und festgesetzten Veranstaltungen
Die „Verordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums auf den Plätzen im Innenstadtbereich“ untersagt den Alkoholkonsum auf Plätzen im Innenstadtbereich der Stadt Hann. Münden und das Konsumieren von Alkohol auf öffentlichen Straßen und Plätzen in einem festgelegten Geltungsbereich außerhalb genehmigter Freischankflächen oder festgesetzten Veranstaltungen. Der Geltungsbereich beinhaltet den Rathausvor-, Szene- und Kirchplatz sowie die Straßen „Markt“, „Kirchplatz“ und „Ziegelstraße“. Dadurch kann jederzeit gegen Verstöße und Fehlverhalten durch Wegnahme von Alkoholika, dem Aussprechen von Platzverweisen sowie der Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren vorgegangen werden. Wie der Fachdienst Sicherheit und Ordnung während der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses informierte, habe der Corona-Lockdown in den Jahren 2020 bis 2022 vorübergehend das Erscheinungsbild der Innenstadt und damit auch der sogenannten „Trinkerszene“ verändert, jedoch seien im Bereich des Kirchplatzes und des Szeneplatzes immer wieder vereinzelt polizeiliche Einsätze erfolgt, weil alkoholisierte Personen durch aggressives oder auch nur unangemessenes Verhalten auffielen.
Eine inhaltsgleiche Verordnung waren bereits in der Vergangenheit befristet in Kraft getreten. Aufgrund des eingetretenen Fristenablaufes der vorausgegangenen Verordnung soll die Nachfolge nun in gleicher Form für einen befristeten Gültigkeitszeitraum bis zum 30. Juni 2027 erlassen werden.
Alle aufgelisteten Ordnungswidrigkeiten sollen zukünftig mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können. Die Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen des städtischen Ordnungsamtes werden die Kontrollen im Rahmen ihres Verkehrsaußendienstes durchführen.
Nicht im Verordnungsentwurf verankert ist die Regelung für das achtlose Wegwerfen von Zigarettenkippen und Kaugummis. Dies wird bereits im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG) als übergeordnete Rechtsquelle geregelt. Ihre Sanktionierung obliegt dem Landkreis Göttingen.
Autor/in: M. Simon / Pressestelle Stadt Hann. Münden