"Stille Feiertage" stehen bevor
Stadt weist auf Einschränkungen ab Sonntag, 16. November 2025, hin
14.11.2025
Der Fachdienst „Sicherheit und Ordnung“ der Stadt Hann. Münden erinnert daran, dass der Monat November ein Monat der Besinnung und des Gedenkens ist.
Wer im November feiern möchte, muss die gesetzlichen Vorgaben anlässlich der "Stillen Feiertage" beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass in Niedersachsen am Volkstrauertag (16. November), am Buß- und Bettag (19. November) und am Totensonntag (23. November) für öffentliche Lokalitäten und für Veranstaltungen einige Einschränkungen gelten.
In Restaurants, Cafés, Bars, Kneipen etc. sind am Volkstrauertag und am Totensonntag jeweils zwischen 5 Uhr und 24 Uhr sowie am Buß- und Bettag in der Zeit von 7 bis 11 Uhr die Veranstaltungen verboten, die über den reinen Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. Außerdem muss in dieser Zeit auf Unterhaltungsmusik in diesen Gastronomiebetrieben verzichtet werden. Auch öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art, öffentliche sportliche Veranstaltungen nicht gewerblicher Art, die mit Auf- oder Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder anderen Festivitäten verbunden sind, können nicht stattfinden.
Darüber hinaus sind alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen, verboten. Spielhallen dürfen während dieser Zeiten nicht geöffnet sein.
Etwaige Fragen beantwortet der Fachdienst "Sicherheit und Ordnung" unter Tel. 05541-75216.
Autor/in: Pressestelle Stadt Hann. Münden