Der Personalausweis bekommt ein neues Design
Am 2. August 2021 tritt die Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 in Kraft so das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Verordnung dient der Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die ihnen und ihren Familienangehörigen ausgestellt werden.
Vordatierungen beispielsweise aufgrund einer geplanter Eheschließung über die vorstehende Datumsgrenze sind somit bei Personalausweisbeantragungen nicht möglich.
Was ändert sich genau:
Auf der Vorderseite wird der zwei Buchstaben umfassende Ländercode des ausstellenden Mitgliedstaats im Negativdruck in einem blauen Rechteck angeordnet. Das blaue Rechteck ist von zwölf gelben Sternen umgeben.
Ebenfalls wird die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip des Personalausweises eingeführt.
Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung der Identität einer Person, die sich bei einer hoheitlichen Kontrolle ausweist. Bleiben nach einem Abgleich des Lichtbilds auf dem Personalausweis mit der Person Zweifel an deren Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen. Dadurch werden Betrugsversuche schnell erkannt.
Eine weitere Änderung betrifft die maschinenlesbare Zone des Personalausweises. Hier wird eine Versionsnummer eingetragen. Die Versionsnummer wurde im Reisepass bereits im ersten Quartal 2021 mit aufgenommen.
Die, den Personalausweis kontrollierenden, Behörden können anhand der Versionsnummer, die Echtheit eines Dokuments leichter zuverlässig prüfen. Denn der Personalausweis wird kontinuierlich verbessert – auch mit neuen Sicherheitsmerkmalen.
Da jeder Personalausweis zehn Jahre gültig ist, sind immer mehrere, verschiedene Versionen des Personalausweises im Umlauf. Die Versionsnummer lässt die überprüfende Stelle und die Dokumentenprüfgeräte erkennen, über welche Kombination von Sicherheits- und sonstigen Merkmalen ein vorgelegtes Dokument verfügen muss.
Der Eintrag der Versionsnummer erhöht also die Sicherheit beim Personalausweis.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite - Personalausweisportal.