Sprungziele
Inhalt
24.09.2016

Bebauungsplan Nr. 065 "Wohn- und Begegnungsstätte Neumünden" - öffentliche Auslegung

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 065 “Wohn- und Begegnungsstätte Neumünden“ wurde am 20.06.2016 vom Rat der Stadt Hann. Münden beschlossen.

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 17.08.2016 den Bebauungsplan Nr. 065 “Wohn- und Begegnungsstätte Neumünden“ als Entwurf zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgt nach § 13a (2) Nr.1 i. V. m. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB).

Ziel ist die Umnutzung des ehemaligen Vereinskrankenhauses zu Wohnzecken und die Entwicklung eines Stadtteilzentrums mit stadteilrelevanten Sozialnutzungen und Dienstleistungsangeboten. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingskrise soll als Zwischennutzung die vorübergehende Unterbringung von Flüchtlingen ermöglicht werden.

Das Plangebiet umfasst das Gelände des ehemaligen Vereinskrankenhauses sowie die angrenzenden Abschnitte der Pionierstraße.

Die Krankenhausnutzung des ehemaligen Vereinskrankenhauses wurde mit dem Jahreswechsel 2015/2016 endgültig aufgegeben. Der LK Göttingen hat das Gelände mit dem ehemaligen Vereinskrankenhaus erworben. Teile der Gebäude sollen als Einrichtung zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Gleichzeitig sollen Betreuungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote geschaffen werden, die von der Allgemeinheit mit genutzt werden können.

Parallel dazu wird der Bebauungsplan Nr. 065 “Wohn- und Begegnungsstätte Neumünden“ aufgestellt. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Grundlage, um eine Wohnanlage für dauerhaftes Wohnen mit Stadtteilzentrum zu entwickeln.

Die Gesamtfläche des Planbereiches beträgt ca. 1,8 ha. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) erfolgen. Gemäß § 13 a (1) S.2 Nr.1 BauGB i. V. m. § 13a (2) Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a (3) S.6 BauGB vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Weitere Bebauungspläne in unmittelbaren sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang werden nicht aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes hängt in der Zeit vom 04.10.2016 bis 04.11.2016 während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209, beim Fachdienst Stadtplanung zur Einsicht aus. Stellungnahmen können während der Aus-legungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden.

Im Internet bereitgestellt am 24.09.2016

nach oben zurück