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04.05.2017

Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 der Stadt Hann. Münden

Mit Schreiben vom 27.04.2017 hat der Landkreis Göttingen die erforderliche Genehmigung gemäß § 120 Abs. 2 und § 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes zu den §§ 2 und 4 der Haushaltsatzung 2017 der Stadt Hann. Münden für das Jahr 2017 erteilt.

Der Haushaltsplan 2017 der Stadt Hann. Münden liegt in der Zeit vom 04.05.2017 bis einschließlich 12.05.2017 im Zimmer 132 der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 34346 Hann. Münden zur Einsichtnahme aus.

Bereitgestellt im Internet am 04.05.2017 und damit gemäß § 112 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) am 13.05.2017 wirksam.

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