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Was müssen Sie vor der Eheschließung erledigen:

Wenn Sie in unserem Terminkalender einen passenden Trautermin gefunden haben, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin vorgenommen werden.

Die Anmeldung muss am Wohnort eines der beiden Eheschließenden vorgenommen werden. Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Sie melden sich beim Standesamt Hann. Münden an, wenn eine/r der Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz in Hann. Münden hat.

Wenn Sie beide nicht in Hann. Münden wohnen, aber trotzdem gern hier heiraten möchten, melden Sie die Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an. Die Unterlagen werden dann von dort an uns weitergegeben.

Sollte eine/r der Verlobten nicht persönlich beim Standesamt vorsprechen können, so benötigen wir eine Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung. Diese muss ausgefüllt und unterschrieben von einer/m der Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung mitgebracht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen benötigt werden, lässt sich im Einzelnen erst sagen, wenn wir Ihre genauen persönlichen Daten kennen. Insbesondere sind aber immer im Original vorzulegen:

  • Ein aktuell gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) für beide Anmeldenden
  • Aktuelle Auszüge (nicht älter als 6 Monate) aus dem jeweiligen Geburtsregister, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
  • Bei geschiedenen oder verwitweten Verlobten die Eheurkunde der letzten Ehe und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde.
  • Eine Meldebescheinigung, wenn ein/e Verlobte/r nicht in Hann. Münden gemeldet ist.
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder

Darüber hinaus können insbesondere bei Anmeldungen mit Beteiligung ausländischer Staatsbürger weitere Nachweise und Verfahren notwendig sein, die dann individuell zu klären sind.

Für die Anmeldung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Rufen Sie uns einfach an (05541 75-317 + 75-319), oder schicken Sie eine E-Mail an standesamt@hann.muenden.de. Wir besprechen dann mit Ihnen alle weiteren Einzelheiten.

Bei der Anmeldung, oder wenn Sie sich in einer anderen Gemeinde anmelden, nach Bestätigung dieser Anmeldung, möchten wir mit Ihnen noch ein Traugespräch führen.

Das Traugespräch soll neben organisatorischen Fragen dazu dienen, Ihrer Eheschließung einen persönlichen Rahmen zu geben, sofern Sie dies wünschen.

Dazu wäre es hilfreich, wenn wir Sie im Gespräch als Paar etwas näher kennenlernen können. Ihre Vorgeschichte vom Kennenlernen bis zum Heiratsantrag. Ihre Vorlieben, gemeinsamen Unternehmungen und Hobbys. Ihre kleinen und großen Wünsche für die Zukunft. Ihre Sicht auf sich selbst als Paar.

Gebühren für die Eheschließung in Hann. Münden:

Allgemeines

  • Die Gebühren und Auslagen hängen von vielen Einzelfragen ab, z. B. wie viele Urkunden Sie benötigen, ob Sie ein Familienstammbuch wünschen, ob Sonderleistungen gewünscht sind usw.

Gebühren (Auszug)

  • Wenn beide Brautleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen: 50,00 Euro
  • Wenn einer oder beide Brautleute ausländische Staatsangehörige sind: zuzüglich 40,00 bzw. 80,00 Euro
  • Ehe- und Geburtsurkunde (erstes Exemplar): 15,00 Euro
    (weitere Exemplare dieser Urkunden kosten, wenn sie gleichzeitig beantragt und ausgestellt werden, jeweils die Hälfte)
  • Stammbuch, je nach Ausführung: 15,00 bis 35,00 Euro
  • Aufenthaltsbescheinigung: 9,00 Euro (in Niedersachsen)
  • Nach der landesrechtlich geltenden Gebührenordnung ist das Standesamt verpflichtet, für eine Trauung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten, also an Freitagen ab 13:00 Uhr und an Samstagen, eine Zusatzgebühr in Höhe von 100,00 Euro zu erheben.

Die Gebühren der einzelnen Trauorte im Überblick:

  • Eine Trauung im Rathaus ist nicht mit zusätzlichen Gebühren verbunden.
  • Auf der Tillyschanze, dem Schiff und in Lippoldshausen werden zusätzlich Gebühren von 100,00 Euro erhoben.
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