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Personenstandsurkunden

Beschreibung

Anforderung von Urkunden

Aus den Personenstandsregistern (Geburtenregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister und Sterberegister) können beglaubigte Abschriften oder Urkunden angefordert werden.

Ein beglaubigter Ausdruck aus einem Register gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Personenstandsfall eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie des Eintrags aus dem Personenstandsbuch.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, eine Personenstandsurkunde bei uns zu bekommen:

Über unser elektronisches Urkundenportal:

per Fax: 05541 75-407

per E-Mail: Standesamt@Hann.Muenden.de

per Post: Standesamt Hann. Münden, Lotzestraße 2, 34346 Hann. Münden

Persönliche Vorsprache: Eine vorherige Anforderung über die o.g. Möglichkeiten erspart Ihnen Wartezeiten. Zudem kann sonst nicht garantiert werden, dass die Urkunde gleich ausgestellt werden kann.
Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit. Soll die Urkunde an dritte Personen ausgestellt werden, ist eine Vollmacht mit Ausweis in Kopie des Ausstellers und der Ausweis des Bevollmächtigten notwendig.

Welche Gebühren fallen an

beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister (erstes Exemplar): 15,00 Euro

bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 7,50 Euro

Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: gebührenfrei

Porto für die Übersendung

Die Urkunden werden, sofern sie nicht abgeholt werden können, mit Gebührenrechnung übersandt.

Montag bis Donnerstag

08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Sie erreichen uns telefonisch in der Regel während der Sprechzeiten, zusätzlich freitags von 08:30 – 12:00 Uhr.

Einschränkungen wegen Eheschließungen sind möglich.

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