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Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen

Nr. 99079003012001

Volltext

Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag Urkunden und beglaubigte Ausdrucke aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus. Wenn Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, muss dieser Personenstand in Deutschland einmalig vom Standesamt nachbeurkundet worden sein.

Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie selbst, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sowie Ihre direkten Vor- und Nachfahren einen Antrag beim Standesamt stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag bekommen auch andere Personen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt. 

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält folgende Angaben:

  • Ort und Tag der Begründung der Partnerschaft
  • Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung
  • Ort und Tag der Geburt beider Personen 
  • Geschlecht der Lebenspartner
  • Angaben zur Religionszugehörigkeit

Was passiert, wenn sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten oder die der anderen Person zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft ändern?

Dann ergänzt das zuständige Standesamt den Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung. Auf Antrag stellt es Ihnen anschließend eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

Verfahrensablauf

Wenn Sie berechtigt sind, eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Register zu beantragen, können Sie den Antrag schriftlich und elektronisch bei dem Standesamt einreichen, das die Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat: 

Das Standesamt prüft den Antrag und die Berechtigung und stellt Ihnen anschließend die Urkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Register aus.

Ansprechpunkt

Die Ausstellung einer Urkunde erfolgt in der Regel durch das Standesamt, welches das zu Grunde liegende Register führt.

Voraussetzungen

  • Die im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft muss in Deutschland nachbeurkundet und im Personenstandsregister erfasst worden sein.
  • Den Antrag können nur Sie selbst als Lebenspartnerin oder Lebenspartner stellen.
  • Ein direkter Vorfahre oder Abkömmling kann den Antrag nur stellen, wenn beide Lebenspartner bereits verstorben sind.

Erforderliche Unterlagen

als Lebenspartnerin oder Lebenspartner: 

  • Nachweis zur Identität:
    • Personalausweis,
    • Reisepass oder
    • geeignetes Ausweisdokument.

als direkter Vorfahr oder Abkömmling: 

  • Nachweis zur Identität:
    • Personalausweis,
    • Reisepass oder
    • geeignetes Ausweisdokument.
  • Nachweis zur Antragsberechtigung

als andere Person:

  • Nachweis zur Identität 
    • Personalausweis,
    • Reisepass oder
    • geeignetes Ausweisdokument.
  • Nachweis des rechtlichen Interesses oder des berechtigten Interesses

Kosten

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.



  • Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Für jedes weitere Exemplar der Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird.

    Abgabe: 7,50 EUR (Vorkasse: nein)

Frist

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Die Frist für die Führung des Lebenspartnerschaftsregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2 bis 10 Tage.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare: 
Onlineverfahren möglich: 
Schriftform erforderlich:
Persönliches Erscheinen nötig: 

Die Möglichkeit von Onlineverfahren variiert je nach Standesamt.

Anmerkung: Zur Anforderung einer Urkunde oder beglaubigten Auszügen aus dem Lebenspartnerschaftsregister haben Sie beim Standesamt Hann. Münden mehrere Möglichkeiten:

  • Online-Beantragung,
  • per Fax (formlos),
  • per E-Mail (formlos),
  • per Post (formlos): Standesamt Hann. Münden, Lotzestraße 2, 34346 Hann. Münden oder
  • Persönliche Vorsprache: Eine vorherige Anforderung über die o.g. Möglichkeiten erspart Ihnen Wartezeiten. Zudem kann sonst nicht garantiert werden, dass die Urkunde gleich ausgestellt werden kann.

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt den Antrag auf Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkund ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Urkunde auszustellen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.11.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Sprechzeiten - Fachdienst Standesamt

Montag bis Donnerstag

08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

nach Terminvereinbarung

Sie erreichen uns telefonisch in der Regel während der Sprechzeiten, zusätzlich freitags von 08:30 – 12:00 Uhr.

Einschränkungen wegen Eheschließungen sind möglich.

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