Gestattungen
Volltext
Eine Gestattung ist eine befristete, widerrufliche Erlaubnis einer Behörde zur Durchführung einer bestimmten Tätigkeit oder Nutzung, die nicht dauerhaft genehmigungsfähig ist, jedoch im Einzelfall ausnahmsweise erlaubt wird. Eine Gestattung erfolgt i.d.R. durch privatrechtlichen Vertag.
Gestattungen können z. B. erteilt werden für:
- die Nutzung von städtischen Flächen (privaten u. öffentlichen)
Sie gelten stets nur für den angegebenen Zweck, Ort und Zeitraum. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Gestattung besteht nicht.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Hann. Münden – Fachdienst Liegenschaften, Hochbau und Sanierung.
Erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es könnten Kosten anfallen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Ratsbeschluss über Entgeltrahmen
Servicezeiten - Fachdienst Liegenschaften, Hochbau und Sanierung
montags bis freitags
von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich
von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung