Kind an einer Realschule anmelden
Nr. 99088003034003Volltext
Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine erweiterte Allgemeinbildung, die in allen Fächern über das Grundwissen hinausgeht. Das selbstständige Lernen und die Vermittlung verschiedener Lernmethoden stehen im Fokus. Im Rahmen der Berufsorientierung lernen die Schülerinnen und Schüler Berufe und Studiengänge kennen. Der Unterricht in der Realschule besteht aus Pflichtunterricht sowie aus Angeboten im Wahlpflichtunterricht und im wahlfreien Unterricht. Eine zweite Fremdsprache (in der Regel Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6. Schuljahrgang angeboten.
Die Realschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.
Am Ende der 10. Klasse können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an einer Gesamtschule oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt
Verfahrensablauf
Die Anmeldung an einer Realschule muss direkt bei der Realschule, die das Kind besuchen soll, abgegeben werden. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldung im laufenden Schuljahr bei einem Schulformwechsel erfolgen in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.
Spezielle Hinweise für Hann. Münden:
Anmerkung:
Im Gebiet der Stadt Hann. Münden ist für diese Aufgabe der Landkreis Göttingen zuständig.
Daher sind diesbezügliche Fragen und Anträge dorthin zu richten.
Anmerkung: Im Gebiet der Stadt Hann. Münden ist für diese Aufgabe der Landkreis Göttingen zuständig.
Daher sind diesbezügliche Fragen und Anträge dorthin zu richten.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Realschule, bei der Sie ihr Kind anmelden möchten.
Voraussetzungen
- Die Schülerin / der Schüler muss das 4. Schuljahr erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat die 4. Klasse schon wiederholt. Dann rückt es in Jg. 5 auf).
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Realschule angemeldet haben.
Erforderliche Unterlagen
Verpflichtend:
- Anmeldeformular der aufnehmenden Realschule. Das Formular kann man sich in der Schule vorher abholen oder man bekommt es direkt, wenn man zur Anmeldung kommt. In der Regel kann man das Formular auch von der Homepage der Schule oder des Schulträgers herunterladen.
- Zeugnis vom 1. Halbjahr des 4. Schuljahrgangs und danach das Zeugnis des 2. Halbjahres des 4. Schuljahrgangs.
- Impfpass oder ärztliche Bescheinigung (Masernschutz)
- ggf. Feststellungsbescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf
ggf. Vollmacht eines Erziehungsberechtigten für den anderen
nach Rücksprache mit der Schule:
ggf. Protokolle der Beratungsgespräche in der Grundschule (nicht verpflichtende Teilnahme an Gesprächen in GS, d.h. ggf. mitbringen) ggf. Passfoto des Kindes für die Schulakte ggf. Schwimmabzeichen ggf. Geburtsurkunde des Kindes ggf. Meldebescheinigung ggf. Sorgerechtsbescheinigung
Kosten
Für die Anmeldung selbst fallen keine Kosten an.
Frist
Anmeldefristen der einzelnen aufnehmenden Schule müssen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Keine Bearbeitungsdauer, die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
- Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
- Onlineverfahren möglich: ggf. möglich - z. B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Websites des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Kultusministerium