Bewohnerparkausweis Verlängerung
Nr. 99108001020000Leistungsbeschreibung
Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Anmerkung: Aufgrund der sehr hohen Parkraumnachfrage im Innenstadtbereich der Stadt Hann. Münden wird der Anwohnerparkausweis in der Stadt Hann. Münden nur für Bewohner mit behördlich gemeldeter Hauptwohnung erteilt.
Die Rechtsgrundlage für die Erteilung eines Anwohnerparkausweises findet sich wie vorbeschrieben in § 45 StVO. Je nach örtlichen Verhältnissen kann eine angemeldete Nebenwohnung ausreichend sein, um einen Anwohnerparkausweis zu erteilen (Randnummer 35 Vwv-StVO zu § 45). Der zuständigen Behörde wird damit ein Ermessensspielraum zur Festlegung von individuellen Kriterien zur Erteilung von Anwohnerparkausweisen eingeräumt.
Bewohnerparkausweise können in Hann. Münden in verschiedenen Bewohner-Parkbereichen beantragt werden.
Zurzeit sind sieben Bereiche als Bewohnerpark-Bereich ausgewiesen:
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bemerkungen
Sprechzeiten - Fachdienst Melde- und Ausweisservice
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Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion