Straßenreinigung
Nr. 99108028000000Volltext
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Anmerkung: Die Straßenreinigung (Sommerdienst und Winterdienst) in der Stadt Hann. Münden ist in der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Hann. Münden (Straßenreinigungsverordnung) geregelt.
Sommerdienst:
Nach den Bestimmungen der Straßenreinigungsverordnung ist der dem Grundstück vorgelagerte Gehweg durch die anliegenden Eigentümer sauber zu halten, insbesondere ist Kehricht (durch Kehren/Fegen zusammengetragener Schmutz) und Unkraut zu beseitigen. Dabei ist auch die dem Grundstück vorgelagerte Fahrbahn oder der dem Grundstück vorgelagerte Radweg von Kehricht und Bewuchs zu befreien, soweit dies den Anliegern übertragen ist.
Die Straßenreinigung ist wöchentlich durchzuführen, besondere Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen.
Winterdienst:
Die Winterdienstpflicht der Grundstückseigentümer umfasst das Schneeräumen und das Streuen mit abstumpfenden Mitteln bei Schnee- und Eisglätte auf den anliegenden Wegen (Gehwege, Fußwege, gemeinsame Geh- und Radwege) oder – soweit Gehwege nicht vorhanden sind – neben oder auf den Fahrbahnen entlang der Grundstücke.
Die Schneeräumung und das Bestreuen bei Glätte sind zur Sicherung des Fußgängerverkehrs, mindestens aber in der Zeit von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr durchzuführen. Bei Bedarf ist das Räumen und Streuen zu wiederholen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Anmerkung: Nachfolgend die zurzeit geltende Verordnung der Stadt Hann. Münden: