"Stille Feiertage" beschränken öffentliche Vergnügungen
Der November ist ein Monat der Besinnung und des Gedenkens
04.11.2024
Der Fachdienst „Sicherheit und Ordnung“ der Stadt Hann. Münden erinnert: Der Monat November ist ein Monat der Besinnung und des Gedenkens.
Wer im November feiern will, muss die gesetzlichen Vorgaben anlässlich der "Stillen Feiertage" beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass in Niedersachsen am Volkstrauertag (17. November), am Buß- und Bettag (20. November) und am Totensonntag (24. November) für öffentliche Lokalitäten und für Veranstaltungen einige Einschränkungen gelten.
In Restaurants, Cafés, Bars, Kneipen etc. sind am Volkstrauertag und am Totensonntag jeweils zwischen 5 Uhr und 24 Uhr sowie am Buß- und Bettag in der Zeit von 7 bis 11 Uhr die Veranstaltungen verboten, die über den reinen Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. Außerdem muss in dieser Zeit auf Unterhaltungsmusik in diesen Gastronomiebetrieben verzichtet werden.
Auch öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art, öffentliche sportliche Veranstaltungen nicht gewerblicher Art, die mit Auf- oder Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder anderen Festivitäten verbunden sind, können nicht stattfinden. Darüber hinaus sind alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen, verboten. Spielhallen dürfen während dieser Zeiten nicht geöffnet sein.
Nähere Auskünfte können im Fachdienst Sicherheit und Ordnung unter Tel. 05541-75216 erfragt werden.
Autor/in: Pressestelle Stadt Hann. Münden
Quelle: Fachdienst Sicherheit und Ordnung