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11.04.2025

Ab Gründonnerstag gilt Feiertagsruhe

Der städtische Fachdienst „Sicherheit und Ordnung“ informiert

11.04.2025

Rund um das bevorstehende Osterfest gelten wichtige gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der kirchlichen Feiertage. Karfreitag und Ostermontag sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe. Es gelten daher die Regelungen, die auch an Sonntagen zu beachten sind. Dies sind z.B. öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonntage widersprechen. Ergänzend sind von Gründonnerstag, 17. April 2025, 5 Uhr morgens, bis Ostersonnabend, 19. April 2025, 24 Uhr, öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt.

Am Karfreitag, 18. April 2025, dürfen darüber hinaus in Räumen mit Schankbetrieb keine Veranstaltungen stattfinden, die über die reine Bewirtung hinausgehen, wie etwa Konzerte, Preiskegeln, Modeschauen und ähnliches. Das gilt unabhängig davon, ob diese Veranstaltungen öffentlich oder nicht öffentlich sind. Zudem müssen am Karfreitag Spielhallen geschlossen bleiben und auch öffentliche Sportveranstaltungen sind ebenfalls untersagt. 

Nicht unter das gesetzliche Verbot fallen hingegen alle Veranstaltungen, die einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Forschung dienen und den Charakter des jeweiligen Feiertages berücksichtigen.

Nähere Auskünfte erteilt der Fachdienst „Sicherheit und Ordnung“ unter Tel. 05541-75216.

Autor/in: Pressestelle Stadt Hann. Münden
Quelle: Fachdienst Sicherheit und Ordnung

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