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16.08.2019

Ab Montag, 19. August ist der (gesamte) Schloßplatz Parkgebührenpflichtig

Der Bewirtschaftungsvertrag zwischen der Stadt Hann. Münden und dem Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen ist vertraglich geregelt worden. In gestriger Sitzung ist Vertreterinnen und Vertretern aus Politik im Arbeitskreis „Verkehrsplanung Innenstadt“ das Konzept vorgestellt worden. Die Stadt als Eigentümerin der Parkplatzanlage überlässt dem Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen die gesamte Parkplatzanlage „Schloßplatz“ als Parkfläche, insbesondere für Personenkraftverkehr. Das Vertragsverhältnis beginnt am 19. August 2019 und wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Während der bewirtschafteten Parkzeiten überwacht die Stadt (Fachdienst Sicherheit und Ordnung) das Parkverhalten und ist zuständig für die Verkehrssicherungspflicht (inkl. Winterdienst) für die gesamte Parkfläche Schloßplatz sowie für die angrenzenden Gehwege und Zufahrten. Die Parkgebühren, Parkhöchstdauer und gebührenpflichtige Parkzeit orientieren sich an der geltenden Parkgebührenordnung der Stadt Hann. Münden (derzeit „Parkzone I“ mit 1.- Euro/Stunde).

Bürgermeister Harald Wegener sieht damit das Ziel einer bürgerfreundlichen und einheitlichen Bewirtschaftung des gesamten Schloßplatzes erreicht.

Ab Montag, 19. August benötigen die Nutzerinnen und Nutzer der gesamten Parkfläche Schloßplatz einen Parkschein. Der zusätzliche auf dem oberen Schloßplatz aufgestellte Parkscheinautomat geht dann wie die bereits vorhandenen Automaten in der Parkzone I in Betrieb.

Pressestelle Stadt Hann. Münden

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