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05.11.2020

Lärmaktionsplanung startet mit Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Stadt stellt in einem Vorentwurf die Lärmaktionsplanung (LAP) für die Hauptverkehrsstraßen vor und führt ein Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange durch.

Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG verpflichtet die Gemeinden einen Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen aufzustellen (siehe Hintergrund). Allerdings kann das Thema „Verkehrslärm“ in Hann. Münden, wie in vielen anderen Städten auch, nicht nur auf die im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie betrachteten Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstraßen und Großflughäfen beschränkt werden sondern der Verkehrslärm beeinträchtigt das Stadtleben und seine Bewohner auch an anderer Stelle. Aus diesem Grund ist ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung die Ausweisung „Ruhiger Gebiete“ (gem. § 47d Abs. 2 Satz 2 BImSchG) auf der Grundlage einer Gesamtlärmbetrachtung des Stadtgebietes. „Ruhige Gebiete“ sind vor einer Zunahme von Lärm zu schützen und sollen als großflächige Freizeit- und Erholungsgebiete der breiten Öffentlichkeit dienen.

Die Bestandsaufnahme der Verkehrslärmbelastung mit der Ausarbeitung, Überprüfung und Überarbeitung der strategischen Lärmkartierung, liegt in Niedersachsen in der Zuständigkeit des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt (GAA-Hildesheim) mit der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrenstoffe (ZUS- LLG). In Hann Münden sind Teilabschnitte an den Hauptverkehrsstraßen B3 und B 496 (Kasseler Str. und Veckerhägerstr.), der B 80 (Blume und Hermannshagen) sowie dem Abschnitt der A7 im Stadtgebiet (siehe Karte) betroffen.

Demnach sind in Hann. Münden (Datengrundlage 2018) rund 800 Menschen tagsüber mit 55 bis 70 dB(A) und 600 Menschen nachts durch Straßenlärm mit 50 bis 60 dB(A) belastet.

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wurden besonders belastete Bereiche an den Hauptverkehrsstraßen mittels einer Hotspotanalyse (berechnete Fassadenpegel) näher identifiziert und Übersichts- und Detailkarten ausgearbeitet.

Auf dieser Grundlage sollen nun unter Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eine kurz-, mittel- und langfristige Strategie und Maßnahmenplanung zur Lärmminderung erarbeitet werden.

Der Vorentwurf des Lärmaktionsplanes sowie alle ergänzenden Informationen stehen in der Zeit vom 09.11.2020 bis 07.01.2021 unter Rathaus & Politik / Bauen & Wohnen / Lärmaktionsplanung zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Zusätzlich liegt der Vorentwurf in dieser Zeit in der Verwaltungsstelle Böttcherstr. 3, Fachbereich 5 –Stadtentwicklung, während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich unter 05541-75 228 oder per Email an weinert@hann.muenden.de.

Um im Rahmen der beschränkenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie (COVID 19) eine angemessene Öffentlichkeitsbeteiligung durchführen zu können, steht ein Fragebogen zum Download bereit. Zusätzlich liegen gedruckte Exemplare des Fragebogens während der Dienststunden in der Rathauswache oder in der Böttcherstr. 3 (Haupteingang) zur Abholung bereit.

Die Stadt hofft zu einem späteren Zeitpunkt im weiteren Verfahren auch wieder eine Präsensveranstaltung oder Workshops zum Thema Lärm anbieten zu können.

Der Fragebogen, Anregungen oder Hinweise können innerhalb der Auslegungsfrist bis spätestens zum 07.01.2021 schriftlich oder per Email an weinert@hann.muenden.de bei der Stadt Hann Münden eingebracht werden.

Nach der Einarbeitung der Stellungnahmen und Anregungen aus der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (TöB) wird der LAP voraussichtlich im Februar 2021 erneut der Öffentlichkeit vorgestellt bzw. ausgelegt und soll abschließend vom Rat Ende April beschlossen werden.

Alle Informationen sowie der Vorentwurf des Lärmaktionsplanes sind im genannten Zeitraum auch unter Rathaus & Politik / Bauen & Wohnen/ Lärmaktionsplanung zu finden.

Hintergrund

Hann. Münden ist durch die Lage an den Hauptverkehrsstraßen B3, B 80, B 496 und A7 sowie an den Haupteisenbahnstrecken (1733, 6343 und 1732) durch Lärm betroffen und daher gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und EU Richtlinie RL-2002/49/EG zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplans (LAP) für den Lärm von Hauptverkehrsstraßen und damit zur Umsetzung der EU-Richtlinie verpflichtet. Betroffene Bereiche sind hier die Umgebungen von Hauptverkehrsstraßen, die von mehr als drei Millionen Kfz / Jahr frequentiert werden. Dies betrifft in Hann Münden insbesondere Teilabschnitte der Bundesstraßen B 3, B 80 und B 496 sowie der BAB 7. Die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken liegt beim Eisenbahn-Bundesamt.
Die Lärmaktionsplanung hat die gesetzliche Aufgabe, Betroffene zu ermitteln und vor den gesundheitlichen negativen Auswirkungen von Lärm zu schützen. Hierzu wird der Lärm kartiert, betroffene Bereiche und Personen ermittelt und mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung dokumentiert.

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