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29.06.2018

Amnestieregelung für Besitz illegaler Waffen und Munition endet Bilanz: 322 Waffen bei den Waffenbehörden im Landkreis abgegeben

Wer illegal Waffen besitzt, konnte diese seit Juli 2017 straffrei bei den zuständigen Waffenbehörden oder der Polizei abgeben. Eine entsprechende Amnestieregelung des Waffengesetztes läuft am kommenden 01.07.2018 aus. Die Bilanz: Bei den fünf Waffenbehörden im Landkreis wurden während des gesamten Zeitraums 322 Waffen abgegeben, bei 75 davon handelt es sich um illegalen Waffenbesitz.

Bei der Kreisverwaltung, die für die Mehrzahl der Städte und Gemeinden im Kreisgebiet Waffenbehörde ist, wurden 139 Waffen abgegeben, 26 davon befanden sich illegal im Besitz der Eigentümer. Daneben sind vier Städte eigene Waffenbehörde: Die Stadt Hann. Münden – hier wurden 107 Waffen abgegeben, davon 29 illegale Waffen; die Stadt Osterode am Harz – hier waren es 64 Waffen, 15 davon illegal; die Stadt Duderstadt – hier wurden zwölf Waffen abgeben, davon waren fünf illegal im Besitz der Eigentümer. Bei der Stadt Göttingen wurden nur vereinzelt Waffen zurückgegeben, illegale Waffen waren nicht darunter.

Neben den Waffenbehörden der Kommunen nahmen auch Dienststellen der Polizei Waffen gemäß der Amnestieregelung entgegen.

Für Hann. Münden zuständige Waffenbehörde:

Stadt Hann. Münden
Fachdienst Allgemeine Gefahrenabwehr
Böttcherstraße 3
34346 Hann. Münden
Telefon 05541 75-216

Pressestelle Stadt Hann. Münden veröffentlicht für den Landkreis Göttingen

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