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03.08.2019

Öffentliche Auslegung zum Erlass einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Weserbergland-Kaufunger Wald" vom 12.08.2019 bis 13.09.2019

Der Landkreis Göttingen beabsichtigt die o. g. Änderung mit dem Ziel, dass sonstige Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und Bestattungswälder bei entsprechender Zustimmung des Landkreises im Aufstellungsverfahren zum Bauleitplan auch in Landschaftsschutzgebieten bauplanungsrechtlich dargestellt werden können.

Gem. § 14 Abs. 2 Nieders. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104) ist der Entwurf vom 12.08.2019 bis 13.09.2019 bei der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, Zimmer 208 während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Weiter werden die Unterlagen in diesem Zeitraum unter „aktuelle Beteiligungsverfahren“ auf der Homepage der Stadt Hann. Münden zur Einsicht bereitgestellt (https://www.hann.muenden.de/Aktuelles/Bürgerbeteiligungsverfahren).

Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf können von jedermann während der Auslegungszeit bei der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, Zimmer 208 und beim Landkreis Göttingen (Untere Naturschutzbehörde), Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen, Zimmer 416 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Bereitgestellt im Internet und damit bekannt gemacht am 03.08.2019.

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