Sprungziele
Inhalt
09.12.2019

1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hann. Münden außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat am 05.12.2019 den 1. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hann. Münden außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben beschlossen. Dieser Nachtrag tritt am 10.12.2019 in Kraft.

Bereitgestellt im Internet und damit bekannt gemacht am 09.12.2019.

Randspalte

nach oben zurück