1. Nachtrag zur Satzung der Stadt Hann. Münden über die Entschädigung für Ratsfrauen und Ratsherren, Ortsratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige
Der Rat der Stadt Hann. Münden hat am 30.06.2020 den 1. Nachtrag zur Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Hann. Münden vom 03.11.2011 beschlossen. Dieser Nachtrag tritt am 30.06.2020 in Kraft.
Bereitgestellt im Internet und damit bekannt gemacht am 30.06.2020.