5. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Hann. Münden vom 11.12.2008
Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 08.04.2020 den 5. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung vom 11.12.2008 beschlossen. Die 5. Nachtragssatzung tritt am 01.05.2020 in Kraft.
Bereitgestellt im Internet und damit bekannt gemacht am 16.04.2020