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19.11.2019

Bebauungsplan Nr. 038/2 "Wohn- und Gewerbepark Fuldablick/2. Teilplan"

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.10.2019 zur Entwicklung zusätzlicher Baugrundstücke und zur Neuordnung des ruhenden Verkehrs die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 038/2 “Wohn- und Gewerbepark Fuldablick/2. Teilplan“ beschlossen.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich umfasst einen Teilbereich der ehemaligen Kurhessenkaserne in Neumünden. Er schließt nördlich an die Wilhelmshäuser Straße im Bereich der Einmündung Kurhessenstraße an und umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Münden Flur 29: Flurstück 84/29, 84/30, 84/31, 84/32, 84/57, 84/58, 84/59, 84/61, 84/62, 84/62, 84/63, 84/66, 84/67, 84/72, 84/73, 84/75, 84/76 und 84/78. Die Grundstücke sind über die Kurhessenstraße und die Hannoversche Straße an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden.

Ziel und Zweck der Planung

Die Konversion und Umnutzung der ehemaligen Kurhessenkaserne ist weitgehend abgeschlossen. Bei der Genehmigung neuer Nutzungen hat sich die Verfügbarkeit ausreichender Stellplätze für den Ruhenden Verkehr als Problem herausgestellt. Insbesondere im Bereich der Kurhessenstraße stellt sich der Parknotstand als Entwicklungshindernis dar.
Die auf den Privatgrundstücken verfügbaren Stellplätze reichen nicht aus. Die Straßenrandflächen im öffentlichen Straßenraum sind bereits als Längsparkflächen genutzt, werden in dieser Nutzung allerdings durch die erforderlichen Zufahrten zu den Grundstücken und Privatparkplätzen erheblich eingeschränkt.

Mit der Aufstellung des 2. Teilbebauungsplans 038 soll die Baureife weiterer Konversionsflächen herbeigeführt und die Voraussetzungen für die Neuordnung des ruhenden Verkehrs im Plangebiet geschaffen werden. Gemeinsam mit den privaten Grundeigentümern und Projektentwicklern sollen zusätzliche öffentliche und private Stellflächen für den ruhenden Verkehr zur Verfügung gestellt und der bestehende Parknotstand entschärft werden.

Hann. Münden, 05.11.2019

Der Bürgermeister

gez.

Harald Wegener

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