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21.08.2019

Bebauungsplan Nr. 067 "Steintor" einschließlich örtlicher Bauvorschriften im Ortsteil Hedemünden

Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 29.04.2019 den Bebauungsplan Nr. 067 „Steintor“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung sowie die Begründung beschlossen.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 067 „Steintor“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB in Kraft.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Ortsteil Hedemünden, am östlichen Ortsrand entlang der Erschließungsstraße „Steintor“. Nördlich der Straße „Am Steintor“ grenzen an den Geltungsbereich Hausgärten und Wohnbebauung und östlich landwirtschaftliche Nutzflächen. Im Süden grenzt der Geltungsbereich an das Überschwemmungsgebiet der Werra.

Der Geltungsbereiche der externen Ausgleichsfläche liegt im Stadtwald Hann. Mündens westlich angrenzend an die Autobahn A7 in der Nähe des Rinderstalls und des Postfrachtzentrums Lutterberg und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 30 ha. Im Rahmen des Ökokontos der Stadt Hann Münden wird für den Bebauungsplan „Steintor“ eine Kompensationsfläche von 4.709 m² zugeordnet.

Im Internet bereitgestellt am 21.08.2019

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