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28.09.2018

Bebauungsplan Nr. 068 "Wohnpark Gimte" im Ortsteil Gimte - Aufstellungsbeschluss und Öffentliche Auslegung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 19.09.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 068 „Wohnpark Gimte“ aufzustellen und das Aufstellungsverfahren beschleunigt nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB durchzuführen. Gemäß § 13b BauGB i. V. mit § 13 (2) Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung nach § 3(1) und § 4 (1) BauGB abgesehen. Die Öffentliche Auslegung erfolgt nach § 3 (2) BauGB.

Der Geltungsbereich wird begrenzt im Norden durch das Flurstück 72/2 der Flur 4 der Gemarkung Gimte, im Westen durch den Gehweg und das Baugebiet „Am Erdbeerfeld“, im Osten durch den Rad-/Gehweg und die Tennissportanlage und im Süden durch die Hallenbadstraße, die mit dem Zufahrtsbereich zum Baugebiet im Geltungsbereich liegt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 068 „Wohnpark Gimte“ einschließlich Begründung wird in der Zeit vom 08.10.2018 bis 09.11.2018 während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude der Stadt Hann. Münden, Böttcherstraße 3, 2. Stock, Zimmer 208/209 (Fachdienst Stadtplanung), zu jedermanns Einsicht ausgelegt und es wird über den Inhalt Auskunft gegeben.

Stellungnahmen können während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Hann. Münden vorgebracht werden.

Darüber hinaus besteht im Fachdienst Stadtplanung die Möglichkeit sich unabhängig von der oben genannten Stellungnahmefrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Bereitgestellt im Internet am 28.09.2018

Weitere Verfahrensunterlagen sind über Rathaus & Politik / Bauen & Wohnen / Bauleitplanung / Aktuelle Bauleitplanverfahren abrufbar.

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